Aus dem Bett gefallen
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb muss Schadensersatz wegen des Sturzes einer 88-jährigen Patientin aus einem Krankenbett zahlen, die kurz darauf verstarb.
Auch das gibt es inzwischen: Firmen, die beauftragt werden, Schadensersatz einzufordern. Im konkreten Fall, eine Firma Namens Giesse Risarcimento Danni, die nun einen juristischen Erfolg gegen den Südtiroler Sanitätsbetrieb vermeldet.
Am 19. November 2014 war eine 88-jährige Frau ins Bozner Krankenzhaus, Abteilung für Geriatrie, eingeliefert worden. In der Nacht auf den 1. Dezember stürzte die Frau aus ihrem Krankenbett und schlug mit dem Kopf am Boden auf. Um 10.15 Uhr des nächsten Tages – nach einer ersten Behandlung und einer Magnetresonanz – verstarb die Frau.
Die Angehörigen der Frau strengten über die genannte Eintreibungs-Firma ein Zivilverfahren am Bozner Landesgericht an – mit Erfolg: Die zweite Zivilsektion hat nun entschieden, dass der Sturz der 88-Jährigen aus dem Krankenbett vermeidbar gewesen wäre. Und zwar dadurch, dass auf der Seite des Bettes ein Gestänge angebracht worden wäre. Der Sturz der Patientin, so steht es im Urteil, sei trotz des vorgerückten Alters der Patientin, eine direkte Folge dieses Umstandes.
Die Höhe des über das inzwischen rechtskräftige Urteil eingebrachten Schadensersatzes für die Angehörigen, nennt Giesse Risarcimento Danni nicht.
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Kommentare (17)
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schwarzesschaf
Ja mich mich wundert das nicht, zu eine grosses Leck mich am Arsch einstellung haben die Krankenschwestern und Pfleger sicherlich mit ausnahmen, aber nur wenige. Hauptsache Landesstelle der restbist mir wurst mich kann man ja nicht kündigen denken diese Leute. Weltbeste Sanität.
andreas
So ein Unsinn.
Mag sein, dass ein paar nicht korrekt arbeiten, der größte Teil ist aber durchaus verantwortungsvoll und kümmert sich.
Wobei ich mal hoffe, dass die nicht so arbeiten wie du schreibst, denn dann würde ich mir auch Sorgen machen.
schwarzesschaf
War zu gäst im meraner krankenhaus hab mich selbst entlassen und ging privat,gott sei dank das ich mir das leisten kann. Weiss auch das nächste mal wennes richtung medizin1 geht entlasse ich mich noch in der ersten hilfe
hallihallo
hatte die hause zuhause auch ein gitterbett?
wäre interessant zu wissen, denn wenn sie zuhause aus dem bett gefallen wäre, hätte dasselbe passieren können.
aber natürlich für die 135.000,00 euro hätten die kinder eine weile arbeiten müssen.
schwarzesschaf
Zu hause ist dasbett tiefer, man sieht du hast dortnue geurlaubt
andreas1234567
Hallo zum Abend,
einfach nur noch widerwärtig.
Hier sein die einschlägigen Klagevereine ausdrücklich erwähnt die solche Fälle suchen wie Hyänen das Aas und den klageberechtigten Verwandten enorme Summen versprechen wenn sie die Klagerechte abtreten.
Hier muss es eine Obergrenze geben damit das aufhört, maximal 2 % der Klagesumme dürfen noch als Honorar anfallen
Und die Urteilsbegründung über die Höhe der „Schadenssumme“ wäre auch gern nachzulesen, es geht immerhin um einen Betrag von 130000 Euro wie in anderen Medien zu lesen ist.Schwanger wird sie nicht gewesen sein und ein Familienernährer wird auch nicht verlustig gegangen sein. Klingt herzlos aber irgendwie muss der Schaden ja berechnet worden sein.
Ist halt ewig schade für alle die demnächst im Spital landen und nur den Anschein geben aus dem Bett fallen zu können, wie zu lesen ist reicht dann das Alter 65+
Da ist eine Pandorabüchse geöffnet worden und jeder Habgierige kann mit diesen Inkassovereinen klingende Münze einsacken.
Es ist eine Seuche, der arme Junge der aus Schweden geflüchteten Familie wurde schon erwähnt, das war noch dreister..
Und man wundert sich warum Sanitätspersonal kündigt und das Weite sucht..
Besonders schlimm die Verfahrensdauer über mehrere Jahre,nioch ein Skandal..
Gruss nach Südtirol