Aus dem Bett gefallen
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb muss Schadensersatz wegen des Sturzes einer 88-jährigen Patientin aus einem Krankenbett zahlen, die kurz darauf verstarb.
Auch das gibt es inzwischen: Firmen, die beauftragt werden, Schadensersatz einzufordern. Im konkreten Fall, eine Firma Namens Giesse Risarcimento Danni, die nun einen juristischen Erfolg gegen den Südtiroler Sanitätsbetrieb vermeldet.
Am 19. November 2014 war eine 88-jährige Frau ins Bozner Krankenzhaus, Abteilung für Geriatrie, eingeliefert worden. In der Nacht auf den 1. Dezember stürzte die Frau aus ihrem Krankenbett und schlug mit dem Kopf am Boden auf. Um 10.15 Uhr des nächsten Tages – nach einer ersten Behandlung und einer Magnetresonanz – verstarb die Frau.
Die Angehörigen der Frau strengten über die genannte Eintreibungs-Firma ein Zivilverfahren am Bozner Landesgericht an – mit Erfolg: Die zweite Zivilsektion hat nun entschieden, dass der Sturz der 88-Jährigen aus dem Krankenbett vermeidbar gewesen wäre. Und zwar dadurch, dass auf der Seite des Bettes ein Gestänge angebracht worden wäre. Der Sturz der Patientin, so steht es im Urteil, sei trotz des vorgerückten Alters der Patientin, eine direkte Folge dieses Umstandes.
Die Höhe des über das inzwischen rechtskräftige Urteil eingebrachten Schadensersatzes für die Angehörigen, nennt Giesse Risarcimento Danni nicht.
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