„Eine Schweinerei“

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Mehrere Interessenvertreter wollten Unterschriften für einen Aufschub des Bettenstopps sammeln. Doch die Landesregierung schiebt ihnen nun einen Riegel vor.
von Markus Rufin und Matthias Kofler
Nico Ponziano zeigt sich verärgert. Das Mitglied der deutschen und italienischen Maklervereinigung spricht sich bereits seit längerem gegen den Bettenstopp-Artikel im Omnibusgesetz aus. Das hat in erster Linie mit der Regulierung des Zweitwohnungsmarktes zu tun.
„Der Zweitwohnungsmarkt wurde bereits geregelt. Es gibt nur mehr sehr wenige frei Wohnungen“, erklärt der Makler. „Ich kenne viele Menschen, die jetzt ein Darlehen aufgenommen haben, um eine Wohnung zu kaufen oder Betten dazu zu bauen, aber durch den Bettenstopp besteht nun keine Investitionsmöglichkeit mehr.“
Daher wollte er zumindest versuchen, den Stopp zu verhindern – und zwar mithilfe des Gesetzes zur Direkten Demokratie. Ponziano hat sich beim Landtag darüber informiert, was er tun muss, um die 300 Unterschriften zu sammeln und damit das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern: „Ich habe am Mittwoch um 11.00 Uhr im Landtag angerufen, nur wenige Stunden später kam die Nachricht, dass der Bettenstopp vorgezogen wird. Das ist eine Schweinerei ohne Grenzen.“
Der Hintergrund: Am Mittwoch hat die Landesregierung auf einer Sondersitzung beschlossen, dass ab sofort und bis zum Inkrafttreten des Artikels zur Bettenobergrenze keine Ansuchen um Erlaubnis für Beherbergung sowie Meldung der Tätigkeit des Tätigkeitsbeginns mehr möglich sind.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Gemeinden bis zur konkreten Anwendung der Handlungsmaßnahmen keine Ansuchen um Erlaubnis zur Ausübung eines Gastgewerbes und auch keine Meldungen der Tätigkeit und des Tätigkeitsbeginns mehr annehmen können.
„In Erwartung des Inkrafttretens des Landesgesetzes hat es die Landesregierung für notwendig erachtet, jegliche Maßnahmen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Landestourismusentwicklungskonzepts 2030+ stehen, auszusetzen. Dies bedeutet: Ab sofort und bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzentwurfes Nr. 111/2022 können die Gemeinden keine der genannten Ansuchen mehr annehmen“, schreibt die Landesregierung in einer Aussendung. Damit schieben Arno Kompatscher und Co. Einer möglichen Aussetzung des Inkrafttretens des Gesetzes durch die Sammlung von 300 Unterschriften einen Riegel vor. Ob diese Vorgehensweise rechtlich auf sicheren Füßen steht, ist fraglich. Weder der LH noch Tourismuslandesrat Arnold Schuler wollten sich gestern dazu äußern.
Damit habe sich wohl auch die Unterschriftensammlung erübrigt, meint Makler Ponziano: „Mein Ziel war es, zumindest sechs Monate Spiel zu haben, damit all jene, die jetzt ein Darlehen aufgenommen haben, ihre Situation noch rechtzeitig klären können. Ob ich die Unterschriften noch sammle, muss ich mir erst überlegen.“
Denn selbst wenn das Inkrafttreten des neuen Gesetzes durch die 300 Unterschriften für sechs Monate aufgeschoben wird, gilt nach wie vor das alte Gesetz, mit dem ebenso ein Bettenstopp verhängt wurde.
Ponziano zeigt sich sehr verärgert darüber, dass den Menschen, die nun Kredite aufgenommen haben, jede Möglichkeit genommen wird, ihre Situation zu klären: „Es würde zwar noch die Möglichkeit geben, das Gesetz vor dem Verwaltungsgericht anzufechten, ich allein kann das aber nicht tun – im Prinzip wäre das die Aufgabe des HGV.“
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