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Geld für Materialseilbahnen

Foto: lpa/Guido Steinegger

Das Land stellt 1,7 Millionen für den Neubau von zwei Materialseilbahnen auf die Schutzhütten Stettiner Hütte und Zwickauer Hütte zur Verfügung.

Die Landesregierung hat dem Vorhaben für die Errichtung von zwei Materialseilbahnen zugestimmt.

Entsprechende Vorschläge waren vom zuständigen Landesrat für Vermögen eingebracht worden.

Zum einen wird eine Materialseilbahn für das erst kürzlich feierlich eröffnete Schutzhaus Stettiner Hütte errichtet, zum anderen erhält auch das Schutzhaus Zwickauer Hütte eine neue Materialseilbahn.

Beide landeseigenen Schutzhäuser befinden sich auf dem Gemeindegebiet von Moos in Passeier.

In beiden Fällen entsprechen die bestehenden Seilbahnen nicht mehr den aktuellen, gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards. Für das Betreiben der Hütten sind die Materialseilbahnen jedoch von großer Bedeutung: Sie ermöglichen die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gebrauchsgütern in einer Gegend, die ansonsten nur mit dem Hubschrauber beliefert werden könnte.

Dadurch könne auf lange Sicht öffentliches Geld eingespart werden, gibt der zuständige Landesrat zu bedenken. Auch während Umbau- und Instandhaltungsarbeiten erfüllen die Materialseilbahnen eine wichtige Funktion.

Insgesamt werden für den Neubau 1,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Seilbahnen werden als Einseilbahn mit direkter Hin- und Rückverbindung gebaut, wobei jede Seilbahn eine Last von mindestens 400 Kilogramm tragen kann.

Die 2,6 Kilometer lange Materialbahn zur Zwickauer Hütte startet in der Ortschaft Pfelders und überwindet insgesamt 1350 Höhenmeter bis zur Bergstation auf einer Höhe von 2998 m.ü.M.

Die Materialseilbahn zur Stettiner Hütte hingegen startet auf einer Höhe von 1835 Meter in der Nähe der Lazinser Alm und führt in eine Höhe von 2877 m.ü.M.

Sie überwindet damit einen Höhenunterschied von 1042 Meter, die Trasse ist 3,3 Kilometer lang.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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