Nicht schuldfähig
Das Strafverfahren gegen den Mann, der im Juni 2021 in Leifers randalierte, wird eingestellt – wegen Unzurechnungsfähigkeit.
Die Szenen spielten sich an einem Freitagnachmittag im Juni vergangenen Jahres in der zentralen Leiferer Kennedystraße ab: Ein Mann war völlig ausgerastet und zog mit einer Eisenstange durch die Passanten, die er zum Teil mit Flaschen und Steinen bewarf.
Die Bilanz: Neun Verletzte, darunter zwei Frauen im Alter von 69 und 75. In der „Bar Nazionale“ schlug der Mann eine Fensterscheibe ein.
Der Täter, ein 26-jähriger Nigerianer, wurde von Passanten überwältigt und von den Carabinieri verhaftet.
Gestern hat der Bozner Einzelrichter Federico Secchi das Strafverfahren gegen ihn formell eingestellt – wegen Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten.
Ein psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der Nigerianer an paranoider Schizophrenie leide und folglich nicht schuldfähig sein könne. Der Nigerianer war als unbegleiteter Minderjähriger nach Italien geflüchtet, im Juni 2021 war er im Gelmini-Haus in Salurn, in dem er nie unangenehm aufgefallen war, untergebracht. Beim ersten Ausgang drehte er in Leifers völlig durch.
Laut seiner Verteidigerin Amanda Cheneri befindet sich der 26-Jährige derzeit in überwachter Freiheit im Therapiezentrum St. Isidor auf Kohlern. (tom)
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Kommentare (5)
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criticus
Einfach tolle Gesetze und ein tolles Land für Einwanderer!
Wundert euch nur nicht wenn dann Rechts gewählt wird.
annamaria
Wäre wohl besser wenn er von seinen Eltern betreut würde und nicht unsere teuren Therapiestukturen nutzt. Wer zahlt eigentlich den Schaden????
Tolles Gesetz☹️
artimar
Dass Eltern zumindest zivilrechtlich für ihre Kinder haften, ist klar. Wieso also hier nicht die (professionellen) Verantwortlichen, die Betreuerinnen der Struktur … der Vormund?