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Licht und Schatten

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Der HGV sieht im verabschiedeten Landestourismusentwicklungskonzept Licht und Schatten. Die Details sollen nun schnellstmöglich geregelt werden.

Am Dienstag, 26. Juli 2022, hat der Südtiroler Landtag die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Landestourismusentwicklungskonzepts (LTEK) beschlossen. Heute, Mittwoch, 27. Juli 2022, hat sich der Landesausschuss des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) mit den jüngsten Entwicklungen befasst. Der HGV sieht Licht und Schatten. Nun gilt es, bei der Formulierung der notwendigen Durchführungsbestimmungen weiterhin das Beste für die gastgewerblichen Betriebe herauszuholen und Ungleichbehandlungen zwischen den Beherbergungsarten zu vermeiden.

„Das Wichtigste an der getroffenen Entscheidung des Landtags sei, dass endlich überhaupt eine Entscheidung getroffen wurde. Die weitere Entwicklung der Beherbergungsstrukturen hängt seit in Kraft treten des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft in der Luft. Mit der Verabschiedung der Bestimmung wurde ein erster Schritt gesetzt, um den Stillstand endlich zu überwinden“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. Als positiv wertet der HGV-Landesausschuss auch die Tatsache, dass alle Beherbergungsarten erfasst werden und auf Basis dieser Erhebung die Nächtigungsobergrenze festgelegt wird. Es ist gelungen, dass die Ausnahmen für die nicht gewerbliche Beherbergung, die vom Gesetzgebungsausschuss auf Initiative der landwirtschaftlichen Mandatare zunächst eingeführt wurden, wieder rückgängig gemacht werden konnten, zeigt sich der HGV-Landesausschuss zufrieden. „Wichtig sei, dass Gleiches nicht ungleich behandelt wird“, erklärt Pinzger, der in diesem Zusammenhang dem Landtagsabgeordneten Helmut Tauber für seinen starken Einsatz für den Sektor dankt.

Der HGV begrüßt es auch, dass nun endlich auch private Beherbergungsangebote, die auf einschlägigen Internetportalen angeboten werden, erfasst und damit besser reglementiert werden können. Als grundsätzlich positiv wird auch gesehen, dass das Strafmaß für die Übertretung der Regelung auf Hinweis des HGV reduziert wurde. „Auch wenn die Geldstrafe immer noch viel zu hoch angesetzt ist, konnte zumindest der Entzug der Lizenz abgewendet werden“, so Pinzger. Nicht nachvollziehbar ist für den HGV die angekündigte weitere Ausnahme von der Ausnahme für Urlaub auf dem Bauernhof. „Als Vertretung der gastgewerblichen Betriebe werden wir hier sehr genau hinschauen und die Interessen des Gastgewerbes verteidigen. Insbesondere nehmen wir die Politik beim Wort, dass jenen Betrieben, die Landwirtschaft nur auf dem Papier betreiben, beim Urlaub auf dem Bauernhof ein Riegel vorgeschoben wird“, sagt der HGV-Präsident, der auf eine Nachschärfung der Kriterien für U.a.B. pocht. Essenziell für den HGV-Landesausschuss ist, dass nun schnellstmöglich die Details geregelt werden und die Durchführungsbestimmungen erlassen werden. An den bestehenden Parametern für die qualitative Erweiterung dürfe nicht gerüttelt werden und die in diesem Bereich noch bestehenden Probleme müssen endlich beseitigt werden, betont der HGV in einer Presseaussendung.

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