Nach Straßburg

Davide Brancaglion (Foto: TZ/Vikoler)
Der rechtskräftig im Bella-Ciao-Verfahren verurteilte Davide Brancaglion zieht vor den Europäischen Gerichtshof.
von Thomas Vikoler
Die sechsmonatige Haftstrafe wegen Körperverletzung ist seit wenigen Wochen rechtskräftig. Der Casapound-Aktivist Davide Brancaglion wurde von der Kassation wegen eines tätlichen Übergriffs in Bozen gegen einen 17-Jährigen verurteilt, der (angeblich) die Partisanen-Hymne „Bella ciao“ auf seinem Handy abspielte.
Brancaglions Anwalt Federico Fava ist mit dem Urteil alles andere als einverstanden, er hat nun eine Beschwerde seines Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Fava ist der Ansicht, dass das Bozner Oberlandesgericht, welches Brancaglion nach einem Freispruch in der ersten Instanz verurteilte, nicht ausreichend begründet hat, warum es das Urteil von Einzelrichter Carlo Busato umdrehte. Hierfür, so Fava, sei nach europäischem Recht, eine verstärkte Begründung notwendig, die in diesem Fall nicht vorliege.
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