„Wertvoller Schritt“

Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentliche Körperschaften sind bei der Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ein Kontingent gebunden. Im Rahmen desselben können und sollten selbstverständlich auch Menschen mit Beeinträchtigung eingestellt werden. Die genaue Anzahl derselben ist im betreffenden Stellenplan geregelt. Durch das anstehende Sammelgesetz könnten Personen mit Behinderung nun auch außerhalb dieses Kontingents bzw. der im Stellenplan vorgesehenen Anzahl von Stellen beschäftigt werden.
„Das ist eine gute Entscheidung, denn damit werden die Arbeitsmöglichkeiten bei Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Körperschaften für eben diese Menschen erheblich erweitert. Mit der vorgesehenen Gesetzesergänzung im Juli kann dies sofort umgesetzt werden“, erklärt Amhof.
Dazu müssen betreffende Mitbürgerinnen und Mitbürger vorab eine individuelle Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung, ein Projekt für sozialnützliche Tätigkeiten oder ein Praktikumsprojekt abgeschlossen haben. Dann können sie sofort mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag aufgenommen werden, unabhängig davon, ob das Mitarbeiterkontingent bereits ausgeschöpft ist oder nicht.
„Dies ist ein weiterer wertvoller Schritt in Richtung Inklusion in der Arbeitswelt, bei dessen Umsetzung beide Seiten profitieren: Beeinträchtigte Menschen werden zusätzliche Arbeitsangebote erhalten und ArbeitgeberInnen können ihr Personalkontingent beibehalten, was ihnen in Zeiten des Personalmangels sehr zugutekommt“, stellt Amhof fest.
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