Die Retourkutsche
Nachdem die Bauern das Gesetz zum Bettenstopp aufgeweicht haben, schlägt der HGV-Vertreter Helmut Tauber jetzt zurück: Der Urlaub auf dem Bauernhof wird drastisch eingeschränkt.
von Matthias Kofler
Arnold Schuler macht keinen Hehl daraus, dass sich die Debatte zum Südtiroler Tourismus nicht so entwickelt hat, wie er es sich erhofft hatte: „Es ist schade, dass ausschließlich über die Bettenobergrenze und den Urlaub dem Bauernhof diskutiert wird, obwohl unser Tourismusentwicklungskonzept viel weitreichender ist. Es ist höchste Zeit, dass wir bei der Kommunikation eine einheitliche Linie finden – denn die Menschen sind völlig verunsichert und kennen sich nicht mehr aus“, ärgert sich der Landesrat.
Am Dienstagabend hat sich die ohnehin verzwickte Situation für Schuler und die Landesregierung weiter verkompliziert. Nachdem die SVP-Bauern Franz Locher und Manfred Vallazza am Freitag im 2. Gesetzgebungsausschuss einen Antrag durchgeboxt haben, der den Ausschluss nicht-gewerblicher Betriebe (Privatzimmer und Urlaub auf dem Bauernhof) von der Bettenobergrenze vorsieht, folgt nun die spektakuläre Retourkutsche. Der 3. Gesetzgebungsausschuss hat einen Antrag des HGV-Vertreters Helmut Tauber angenommen, mit dem ins Omnibus-Gesetz der Zusatzartikel 14-bis eingefügt wird. Dieser sieht drastische Einschränkungen für den Urlaub auf dem Bauernhof vor:
Voraussetzung, um überhaupt UaB betreiben zu können, ist eine Fläche zwischen 1,5 und sechs Hektar im Obst- und Weinbau bzw. die effektive Haltung von mindestens fünf Großvieheinheiten. Das heißt: Unter 1,5 Hektar oder fünf Großvieheinheiten gibt es keine Betten mehr. Der UaB-Betrieb, der die Voraussetzung erfüllt, muss bei Tätigkeitsmeldung die Zahl der beantragten und von der Gemeinde zugewiesenen Betten angeben.
Für die Verschärfung stimmten Helmuth Renzler, Helmut Tauber, Magdalena Amhof, Carlo Vettori, Paul Köllensperger und Josef Unterholzner. Diego Nicolini und Hanspeter Staffler enthielten sich. „Wir waren mehrheitlich der Auffassung, dass dieser Artikel der richtige Weg ist, auch um den zu großen Tourismusandrang klar zu regeln“, erklärt der Ausschussvorsitzende Helmuth Renzler. Einige der Abgeordneten führten aus, dass die aktuellen UaB-Bestimmungen häufig missbraucht würden. Laut Renzler und Köllensperger ist es derzeit so, dass man beim INPS als Landwirt eingetragen sein muss, um Gästezimmer zu UaB-Konditionen anbieten zu können. Ein Bauer kann höchstens 1.500 Kubikmeter für den Gastbetrieb nutzen, wobei hier auch die Wohneinheiten der eigenen Familie hineinfallen.
Oppositionsführer Paul Köllensperger bezeichnet den Tauber-Artikel vor diesem Hintergrund als „sehr plausibel“. „Für die Papier- und Großbauern mit über sechs Hektar ist die Landwirtschaft längst keine Nebenerwerberstätigkeit mehr. Daher haben sie auch kein Anrecht auf den UaB und dessen Begünstigungen für das Bauerntum“, ist der Team-K-Vorsitzende überzeugt. Köllensperger will mit einem eigenen Antrag dafür sorgen, dass vor der Einführung des Bettenstopps auch die Anzahl der nicht-gewerblichen Betten erhoben wird. Für den Grillino Diego Nicolini ist der Tauber-Antrag hingegen nicht streng genug: Seiner Meinung nach sollte auch das Einkommen der Landwirte beim UaB-Antrag berücksichtigt werden.
Die Bauern im Landtag sehen die Sache völlig anders. Sie werfen Landesrat Schuler vor, für sich persönlich die Schäfchen ins Trockene gebracht zu haben. Mit seinen eigenen zwölf Hektar habe er ein ganzes Hotel gebaut, verbiete nun aber den UaB bei sechs Hektar. „Die zwei Seelen in der SVP gönnen sich nicht einmal das Weiße in den Augen. Dabei ist dieses Thema gesellschaftspolitisch zu wichtig, um es zum Füllen des Sommerlochs oder für Machtgeplänkel zu missbrauchen“, kommentiert der Freiheitliche Andreas Leiter Reber.
Landesrat Schuler zeigt sich über die Kritik der Bauern verwundert. Sein Vorschlag beinhalte, dass die Berglandwirtschaft – also Betriebe ab fünf Großvieheinheiten – vom Bettenstopp ausgenommen werden. Auch im Obst- und Weinbau werden Betriebe, die eine Fläche zwischen 1,5 und sechs Hektar bewirtschaften, vom Bettenstopp ausgeklammert. „Wenn Betriebe kleiner als 1,5 Hektar im Obst- und Weinbau sind und weniger als fünf Großvieheinheiten haben, aber Mitglied bei einer Qualitätsmarke für bäuerliche Beherbergung wie ,Roter Hahn‘ sind, betrifft sie der Bettenstopp auch nicht“, führt Schuler aus. Der Landesrat ist bereit, noch vor Verabschiedung des Omnibus-Gesetzes die entsprechende Durchführungsverordnung vorzulegen.
Die Ausnahmen greifen aber nur dann, wenn die SVP-Bauern und der HGV-Vertreter Tauber einen Schritt zurückmachen. Am 19. Juli kommt der SVP-Ausschuss zusammen, um eine Lösung zu finden. Auf einer Sondersitzung des Landtags eine Woche später soll der Omnibus samt Bettenstopp verabschiedet werden. Helmuth Renzler ist zuversichtlich, dass man sich bis dahin zusammenraufen kann. Vorausgesetzt, Locher und Co. sind zu Kompromissen bereit. „Die Bauern sind zwar ein wichtiger, aber anteilsmäßig geringer Bestandteil unserer Gesellschaft. Wir dürfen nicht nur auf einen Teil der Bevölkerung schauen, sondern müssen die Bedürfnisse aller Berufsgruppen berücksichtigen. Nur mit einem gesellschaftlichen Ausgleich können wir das Klima entschärfen“, ist der SVP-Arbeitnehmer überzeugt.
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