Der „besessene“ Täter
Warum das Bozner Schwurgericht Lukas Oberhauser, der für 29 Jahre hinter Gitter muss, entgegen dem psychiatrischen Gerichtsgutachten für beschränkt zurechnungsfähig hält.
von Thomas Vikoler
Richter sind keine Psychologen oder Psychiater. Deshalb halten sie sich erfahrungsgemäß an die entsprechenden Gerichtsgutachten zur Schuldfähigkeit der Angeklagten.
Nicht so im Mordfall Barbara Rauch: Das Bozner Schwurgericht unter Vorsitz von Carlo Busato hat am 11. Februar dieses Jahres den 26-jährigen Lukas Oberhauser aus Vilpian wegen Tötung mit Vorbedacht der 28-jährigen Barbara Rauch zu einer Haftstrafe von 26 Jahren verurteilt und dazu dessen Einweisung in eine gerichtspsychiatrische Heilanstalt für mindestens drei Jahre (wegen Gemeingefährlichkeit).
Höchst ungewöhnlich an dem Urteil ist, dass das Schwurgericht in seinem Urteil von psychiatrischen Gerichtsgutachten, das im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren zustande kam, abweicht. Der Brunecker Psychiater Ivano Simioni hatte Oberhauser für zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig erklärt.
Das Schwurgericht erklärt nun in seiner 101-seitigen Urteilsbegründung, warum es von einer beschränkten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten ausgeht, die zu einer Herabsetzung der Haftstrafe für vorsätzliche Tötung um ein Drittel führt.
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Kommentare (3)
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dn
Das ist noch lange nicht der einzige Psycho, der rumläuft (bzw. rumgelaufen ist). Das System der Schulpsychologen könnte hier helfen, wenn nicht alles totgespart würde. Die Folgen sind teurer und schmerzlicher, als ein gutes Team an ausreichend vorhandenen Schulpsychologen zu finanzieren.