„Inakzeptabler Beschluss“

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Der Gesetzgebungsausschuss hat den Bettenstopp für nicht gewerbliche Beherbergungsformen aus dem Gesetz gestrichen. Der HGV läuft dagegen Sturm.
Lange wurde über den Bettenstopp diskutiert, am Freitag wurde er vom Gesetzgebungsausschuss für „Urlaub auf dem Bauernhof“ und andere nicht gewerbliche Beherbergungsformen aus dem Landestourismusentwicklungskonzept gestrichen.
„Dieser Beschluss ist schlichtweg inakzeptabel, wenn man die Grundsätze des LTEK näher betrachtet“, nimmt HGV-Präsident Manfred Pinzger zum Beschluss des Gesetzgebungsausschusses Stellung. Im LTEK sei es ein klares Ziel, die Beherbergungskapazitäten neu zu steuern, auch im Kontext der Bettenerhebungen, der Besucherstromlenkungen, des touristischen Verkehrsaufkommens usw.
In einer Aussendung schreibt der HGV:
„Bis auf Gegenbeweis sind auch jene Gäste, welche in Urlaub-auf-den-Bauernhof-Betrieben und anderen nicht gewerblichen Strukturen nächtigen, Teil der Gesamtgästeanzahl und somit auch Teil aller damit verbundenen Herausforderungen. Es ist somit keineswegs nachvollziehbar, warum die Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe und die anderen nichtgewerblichen Strukturen von einem Gesamtsteuerungssystem des Bettenangebotes ausgenommen werden sollten. Überdies weist der HGV darauf hin, dass die gewerblichen Beherbergungsbetriebe in Südtirol seit geraumer Zeit keine quantitative Erweiterung mehr durchführen können.
Daher kann die Antwort hier nur lauten, dass sämtliche Beherbergungsformen (gewerbliche wie nicht gewerbliche) in diesem System gleichermaßen berücksichtigt und entsprechend gesteuert werden müssen.
Wir hoffen nun, dass das Plenum des Südtiroler Landtages unsere ganzheitliche Ausrichtung teilt und somit die Entscheidung des zuständigen Gesetzgebungsausschusses entsprechend revidiert.“
LESEN SIE MEHR ZUM AUSGESETZTEN BETTENSTOPP, DEN REAKTIONEN UND DEN NÄCHSTEN SCHRITTEN IN DER WOCHENEND-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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