Telefonat mit der Mutter
Die Verteidiger von Johannes Beutel behaupten in ihrem Kassationsrekurs, ihr Mandant sei von seiner Frau provoziert worden.
von Thomas Vikoler
Am 5. Juli steigt am Kassationsgerichtshof voraussichtlich die finale Schlacht zur 30-jährigen Haftstrafe, welche das Bozner Oberlandesschwurgericht im April 2021 gegen den 40-jährigen Vorarlberger Johannes Beutel verhängt hat.
Wie am Donnerstag in der Print-Ausgabe berichtet, bestreiten Marco Ferretti und Alessandro Tonon, Beutels Verteidiger, den vom Gericht festgestellten erschwerenden Umstand der Grausamkeit des Mordes an der 37-jährigen Ehefrau Alexandra Riffeser, der im September 2018 auf einem Hof in Gratsch/Meran begangen wurde.
Sie rechtfertigen dies in ihrer Kassationsbeschwerde damit, dass Beutel – entgegen der Feststellung des Gerichts – lediglich zwei statt der genannten drei Messer eingesetzt habe, um seine Ehefrau aus Eifersucht zu töten. Dadurch sei seine strafbare Handlung – Alexandra Riffesser wurde mit nicht weniger als 43 Messerstichen getötet – unterbrochen worden.
Ivan Rampelotto und Federico Fava, die Anwälte der Nebenkläger, bestreiten diese Behauptung u.a. mit dem Hinweis, dass zwischen dem Telefonat von Alexandra Riffeser mit ihrer Mutter (da war sie bereits von einem Messerstich verletzt worden) und einem Anruf Beutels bei seiner Mutter vier Minuten vergingen (das Telefonat dauerte eine Minute).
Beutels Verteidiger behaupten hingegen, die Mordattacke habe lediglich „wenige Augenblicke“ gedauert und sei die Folge eines Zornausbruches aus Eifersucht. Ihr Mandant sei von seiner Frau durch anzügliche Fotos von ihr provoziert worden.
Ferretti und Tonon fordern deshalb das Zugeständnis des mildernden Umstandes der Provokation zu einer Straftat.
Die Zivilpartei-Anwälte halten in ihrer Denkschrift zum Kassationsrekurs fest: Beutel habe bereits früher von den Fotos gewusst.
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