Magdas Omnibus
Wie die Verträge der Lehrpersonen geregelt sind, die suspendierte Kollegen ersetzen. Die Neuerungen.
Der 1. Gesetzgebungsausschuss hat gestern die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Artikel des Omnibusgesetzes mit vier Ja (Magdalena Amhof, Paula Bacher, Gerhard Lanz und Carlo Vettori) und vier Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Ulli Mair, Franz Ploner und Alessandro Urzì) gutgeheißen. Dort geht es unter anderem um die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung bei öffentlichen Körperschaften. Diese sollen auch außerhalb des Stellenplans eingestellt werden können, wenn eine individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung oder ein Praktikumsprojekt vorliegt.
Im Bereich der Berufsbildung soll das System für Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen von den zuständigen Landesdirektionen in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen geführt werden. Eine weitere Bestimmung stellt sicher, dass die Verträge mit Lehrpersonen im Ruhestand, die suspendierte Lehrkräfte ersetzen, nur für diesen Zeitraum gelten. Im Kulturbereich sollen Vereine auch mit Dienstleistungen gefördert werden können. Eine Vereinfachung ist für die Führung des Künstlerverzeichnisses geplant, die mit Beschluss der Landesregierung (anstatt mit Durchführungsverordnung) geregelt werden soll. Im Bildungsbereich sollen auch Stiftungen und Körperschaften gefördert werden können, durch wirtschaftliche Vergünstigungen oder auch Beteiligungen.
Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof berichtet, hat der Ausschuss auch einige Änderungen am Entwurf vorgenommen. Eine Bestimmung zum Stellenkontingent an den Schulen soll in den Nachtragshaushalt verschoben werden, damit sie schneller in Kraft treten kann. Eine Bestimmung zur Errichtung von Studentenheimen soll – nach rechtlicher Klärung zur Prozedur – unter die Artikel zur Raumordnung eingereiht werden, damit sie vom fachlich zuständigen Ausschuss begutachtet werden kann.
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