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Das nutzlose Attest 

Foto: Sabes

Eine vom Sanitätsbetrieb wegen Nicht-Einhaltung der Impfpflicht suspendierte Physiotherapeutin scheitert mit einem Rekurs vor dem Verwaltungsgericht.

von Thomas Vikoler

Die große Pandemie ist erst einmal vorüber, ob sie im Herbst zurückkehrt, wird sich zeigen. Derweil ergehen italienweit Urteile von Gerichten zur vergangenes Jahr eingeführten Impfpflicht für das Sanitätspersonal und die damit verbundenen Suspendierungen.

Die Rechtsprechung ist dazu nicht immer einheitlich – so erging nun ein Urteil in Perugia, wonach genesenes Sanitätspersonal bis zu zwölf Monate von der Impfpflicht befreit ist -, die Tendenz ist aber eindeutig: Das Dekret 44/2021, später umgewandelt in Gesetz Nr. 76/2021, hält.

Das gilt auch für den Fall einer Südtiroler Psychotherapeutin, die vom Sanitätsbetrieb bzw. ihrer Berufskammer am 20. September 2021 suspendiert wurde. Das Bozner Verwaltungsgericht hat nun ihren Rekurs gegen die Maßnahme auf der Grundlage von Dekret 44/2021 vollumfänglich abgewiesen. Gleichzeitig auch ihre Forderung von 20.000 Euro Schadensersatz seitens des Sanitätsbetriebs wegen Dienst-und Gehaltsausfalls.

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