Die geplatzte Verhandlung
Selbst ihre Verteidiger sind überrascht: Die wegen Misshandlung zweier Minderjähriger angeklagten fünf Frauen aus dem Tauferer Ahrntal erschienen nicht zur Vorverhandlung am Landesgericht.
von Thomas Vikoler
Sie sind am vergangenen Samstag trotz Staus auf der Autobahn nach Verona gefahren, um im dortigen Gefängnis mit ihren Mandantinnen die Verfahrensstrategie für die anstehende Vorverhandlung mi zu besprechen. Doch am Ende kam alles anders.
Nicola Nettis und Mark Antonio De Giuseppe, die Anwälte der fünf religiösen Fundamentalistinnen aus dem Tauferer Ahrntal, wirkten nach dem gestrigen Gerichtstermin am Bozner Landesgericht ziemlich konsterniert. „Wir sind selbst überrascht“, erklärten sie unisono.
Was war passiert?
Die fünf Frauen, denen die Staatsanwaltschaft die Misshandlung von zwei Minderjährigen aus religiösen Bewegründen vorwirft, weigerten sich, in den Kleinbus der Gefängnispolizei zu steigen, der sie hätte zur Vorverhandlung nach Bozen bringen sollen.
„Vielleicht wirkt bei ihnen ein Trauma über den Haftaufenthalt nach oder sie haben eine Aversion gegen Gefängnispolizisten“, versuchte Verteidiger Nettis eine Erklärung für das unerwartete Verhalten der Beschuldigten.
Am Samstag hatten sich die Anwälte und ihre Mandantinnen in einem dreistündigen Gespräch darauf geeinigt, auf Anwesenheit bei der Vorverhandlung zu setzen (was in Italien im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern keine Pflicht ist) und dort einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren zu stellen.
Weil Nettis und De Giuseppe dazu kein Mandat hatten, beantragten sie gestern bei Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco eine kurzfristige Vertagung der Verhandlung.
Der nächste Termin ist der morgige Donnerstag. Bis dahin wollen die beiden Anwälte die fünf Frauen umstimmen und zu einer Teilnahme an der Verhandlung bewegen.
Ein verkürztes Verfahren mit einem automatischen Drittel Strafnachlass erscheint Nettis und De Giuseppe angesichts der eindeutigen Beweislage – die Frauen wurden von den Ermittlern verdeckt gefilmt, wie sie ein Kind nachts aufweckten und zum Beten zwangen – der einzig gangbare Verfahrensweg. Die Mindeststrafe für Misshandlung von Minderjährigen, zumal eigenen Kindern, liegt bei sechs Jahren Haft. Und der betreffende Artikel 572 sieht – wenn Minderjährige die Opfer sind – keine Aussetzung der verhängten Haftstrafte vor.
Die fünf im Dezember in U-Haft gebrachten Frauen müssen bei einem Schuldspruch mit einer Rückkehr ins Gefängnis rechnen.
Vielleicht war das der Grund für ihr nicht vereinbartes Fernbleiben gestern. Lassen sie sich nicht umstimmen, dürfte es zur Einleitung eines Hauptverfahrens kommen.
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