Der Nachtragshaushalt
Die Landesregierung hat den von Landeshauptmann Kompatscher vorgelegten Landesgesetzentwurf zum Nachtragshaushalt für das laufende Finanzjahr 2022 genehmigt.
Auf der Grundlage der allgemeinen Rechnungslegung für das Jahr 2021 hat die Landesregierung am Dienstag den Landesgesetzentwurf zum Nachtragshaushalt für das laufende Finanzjahr 2022 und den Dreijahreszeitraum 2022 bis 2024 genehmigt.
In der Rechnungslegung stehen Einnahmen in Höhe von 6.987,7 Millionen Euro (6.550,8 Mio. € davon eingehoben, 436,9 Mio. € noch ausständig) Ausgaben in Höhe von 6.833,8 Millionen Euro (6.008,1 Mio. € davon bezahlt, 825,7 noch zu bezahlen) gegenüber.
Bei den Überschüssen wird zwischen gebundenen und freien Beträgen unterschieden.
Der freie Überschuss am Ende des Haushaltsjahres 2021 beträgt 404 Millionen Euro. Dieser wird nun in den Nachtragshaushalt eingeschrieben.
„Wir haben bereits bei der Erstellung des Haushalts 2022 darauf hingewiesen, dass der Haushalt in diesem Jahr eine Unterdotierung aufweist und haben eine Aufstockung durch den Nachtragshaushalt angekündigt, die vor allem für das Soziale aber auch für viele andere Bereiche notwendig ist“, sagte Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher.
Nun sei der Landtag angehalten, sich mit dem Wirtschaftsergebnis zu befassen.
Der Landesgesetzentwurf zum Nachtragshaushalt wird an den Südtiroler Landtag weitergeleitet, wo er zunächst in den zuständigen Ausschüssen und dann im Plenum behandelt wird.
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