Die IMU-Vorauszahlung
Der Direktor der Steuerdienststelle CAAF der CGIL-AGB, Marco Pirolo, erinnert alle Steuerzahler daran, dass der Termin für die Zahlung des Akonto für GIS-IMI-IMIS für das Jahr 2022 auf den 16. Juni festgelegt ist.
Da es sich bei GIS-IMI-IMIS um eine Gemeindesteuer handelt, müssen für den Saldo 2022 die Steuersätze, Befreiungen und Sonderfälle bei zugelassenen Steuerberatern, dem CAAF oder direkt bei der Gemeinde nachgefragt werden.
Wie Direktor Pirolo immer wieder betont, gibt es in der Provinz Bozen im Gegensatz zum restlichen Staatsgebiet keine vollständige Befreiung von der Gemeindesteuer auf die Erstwohnung, sondern nur einen angemessenen Abzug, der etwa 90 % der Eigentümer von der Steuer befreit.
Die Gemeinden senden den Wohnungs- und Hauseigentümern der Provinzen Trient und Bozen in der Regel einen Vorbescheid mit der Steuerberechnung zu, der, wie Direktor Marco Pirolo vorschlägt, bei den CAAF-Büros überprüft werden kann.
Nicht alle Gemeinden übermitteln hingegen den Vorbescheid für Immobilien außerhalb der Region Trentino-Südtirol, so dass es Sache des Steuerpflichtigen ist, die Berechnung vorzunehmen.
„Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Steuersätze gibt, z. B. je nachdem, ob die Immobilie leer steht, vermietet oder kostenlos Familienmitgliedern überlassen wird“, schreibt Pirolo.
Für die Stadtgemeinde Bozen wird daran erinnert, dass bis zum 30. Juni Kopien von Mietverträgen oder Ersatzerklärungen eingereicht werden müssen, um den Verfall der Steuererleichterung bzw. die Nichterhöhung der Steuer zu vermeiden, bzw. andere Unterlagen, die für die Anwendung der in den Normen für die IMI-Verordnung vorgesehenen Rechte erforderlich sind.
In Anbetracht der Tatsache, dass die IMU-Vorauszahlung für Immobilien und/oder Grundstücke in anderen italienischen Provinzen am 16. Juni fällig ist, ist es ratsam, so bald wie möglich einen Termin für die IMU-Bearbeitung unter der einheitlichen Rufnummer 0471/1800335 zu vereinbaren, um mögliche Strafen zu vermeiden-
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