„Kein Grund zum Feiern“
Die Süd-Tiroler Freiheit wird sich an den Feierlichkeiten zum 50-jährigen Jubiläum des Autonomiestatuts nicht beteiligen.
Landeshauptmann Kompatscher möchte diese Woche 50 Jahre 2. Autonomiestatut sowie 30 Jahre Streitbeilegungserklärung feiern. „Grund zum Feiern gibt es aber keinen, denn die Südtirol-Autonomie wurde in den letzten Jahren fortlaufend von Italien beschnitten, sodass die Autonomie heute in vielen Bereichen schlechter dasteht, als vor der Streitbeilegungserklärung von 1992″, schreibt Sven Knoll in einer Aussendung.
Die Süd-Tiroler Freiheit werde sich an den fragwürdigen Feiern daher nicht beteiligen und bringt stattdessen einen Begehrensantrag im Landtag zur Abstimmung, mit dem die vollständige Wiederherstellung der Autonomie sowie die Übertragung weiterer Kompetenzen gefordert wird.
Im Südtiroler Landtag fand unlängst die Vorstellung der Dissertation des JuristenMatthias Haller ―mit dem Titel „Südtirols Minderheitenschutzsystem. Grundlagen, Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen aus völker- und verfassungsrechtlicher Sicht.“ ― statt, in der dieser aufzeigte, dass seit der Streitbeilegungserklärung 1992 in mehr als 50 Prozent der autonomen Kompetenzen Einschnitte erfolgt sind, schreibt Knoll weiter.
Mit einer Anfrage an den Landeshauptmann wollte die Süd-Tiroler Freiheit in Erfahrung bringen, um welche Kompetenzen genau es sich dabei handelt, warum und wie diese beschnitten wurden sowie welche Auswirkungen dies auf die bestehende Autonomie hat.
„Die Landesregierung scheint dies aber selbst nicht so genau zu wissen und hat zuerst gar nicht und auf nochmalige Nachfrage nur sehr allgemein geantwortet“, so der Landtagsabgeordnete Knoll.
Die meisten Beschneidungen der Autonomie sind nach der Verfassungsreform von 2001 eingetreten und betreffen vor allem die Bereiche Jagd, Handel, Pflanzen und Tierschutzparke, Öffentliche Dienste, Raumordnung und Baupläne, Landschaftsschutz, Handel, Bergbau, Öffentliche Arbeiten, Tourismus usw.
Sven Knoll weiter:
„In den meisten Fällen hat der italienische Verfassungsgerichtshof dabei gegen Südtirol geurteilt und das staatliche Interesse in den Vordergrund gestellt. In bewährter Salamitaktik wird die Südtirol-Autonomie somit seit Jahren einseitig von Italien beschnitten.
Zuletzt hat auch die Corona-Politik Italiens die Autonomie praktisch zur Bedeutungslosigkeit degradiert.
Diese Entwicklung ist besorgniserregend und bedarf einer umgehenden Korrektur, zumal Italien völkerrechtlich verpflichtet ist, die autonomen Kompetenzen von 1992 wiederherzustellen. Auch beim partizipativen Prozess des Autonomie-Konvents wurden von der Bevölkerung ganz klare Vorschläge zum Ausbau der Autonomie ausgearbeitet, umgesetzt wurde davon aber bisher rein gar nichts. Im Gegenteil, statt dem Ausbau zu einer Vollautonomie, erfolgt ein Abbau zu einer Restautonomie.“
Mit einem Begehrensantrag fordert die Süd-Tiroler Freiheit daher die vollständige Wiederherstellung der beschnittenen Autonomiekompetenzen sowie ― im Sinne der Ergebnisse des Autonomie-Konvents ― die Übertragung neuer Zuständigkeiten.
Kommentare (14)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.