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„So nicht, Herr LH“

Wahlkampf zur Direkten Demokratie

Die Initiative für mehr Demokratie wirft LH Arno Kompatscher vor, die Bürger im Hinblick auf das Referendum in die Irre zu führen.

„Die Irreführung der SVP im Hinblick auf das Referendum geht ungestraft weiter“, giftet Stephan Lausch. Von den Institutionen im Stich gelassen, müstsen die BürgerInnen allein damit fertig werden und es bleibe ihnen überlassen, der SVP dafür einen Denkzettel zu verpassen und sich bei den nächsten Wahlen daran zu erinnern.

Die Initiative für mehr Demokratie listet auf, wo die SVP ihrer Meinung nach nicht die Wahrheit sagt:

„Die Feststellung von SVP-Parteiobmann Achammer, ein JA beim Referendum sei ein klares Bekenntnis zur Direkten Demokratie hat seine Gültigkeit einzig und allein in Bezug auf das Verständnis der SVP von Direkter Demokratie: Das oberste Prinzip dieses Verständnisses ist, dass sie die parlamentarische Arbeit nicht stören darf! Damit ist jede Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung durch die BürgerInnen ausgeschlossen und es folgt daraus, dass es kein Referendum geben darf. Damit ist schon die Hälfte der Direkten Demokratie für die SVP liquidiert, was sie mit dem Gesetz, über das jetzt die BürgerInnen zu entscheiden haben, anstrebt.

Direkte Demokratie besteht im Recht des Volkes, mit dem Instrument der Volksinitiative selbst gesetzgebend tätig zu sein und mit dem Instrument des Referendums, die parlamentarische Gesetzgebung zu kontrollieren. Wenn weder das eine, noch das andere Recht seit seiner Verankerung 2001 im Autonomiestatut, wirksam zur Anwendung kommen konnte, dann ist einzig und allein die SVP dafür verantwortlich. Sie hat mit ihrer Regelung der Direkten Demokratie dafür gesorgt, dass sie nicht anwendbar ist. Bis 2018 mit einem Beteiligungsquorum von 40% das, wie die Erfahrung gezeigt hat, jeden abschreckt, sich die jahrelange Arbeit für eine Volksinitiative anzutun und ab 2018 mit der Kommission der Landesregierung, die in diesen Jahren insgesamt 5 Anträge auf Volksabstimmungen abgelehnt hat. Zudem hat sie selbst die Einberufung des kleinen und schwachen ausgelosten Bürgerrates verhindert, indem Landtagspräsident Noggler das, vom Gesetz von 22/2018 vorgesehene Büro für politische Bildung und Partizipation, nicht eingerichtet hat. Ein solcher Bürgerrat ist in mindestens fünf Fällen gefordert worden. Aufgabe dieses Büros ist u.a. die Durchführung der ausgelosten Bürgerräte und die Beratung der BürgerInnen bei der Nutzung der direktdemokratischen Instrumente.

Auch die Aussage von LH Kompatscher, dass man mit dem Sieg des NEIN wieder von vorne beginnen müsste, um Direkte Demokratie anwendbar zu machen, ist falsch. Erstens geht die angebliche Nichtanwendbarkeit auf das Konto der SVP, zweitens hätte man ja darauf verzichten können, die nötige Behebung technischer Mängel als Deckmantel für die Beschneidung der Mitbestimmungsrechte zu missbrauchen und drittens liegt im Landtag ein sauberer Gesetzentwurf der Grünen zur Behandlung bereit, mit dem einzig und allein diese technischen Mängel behoben werden sollen. Also, nach dem Referendum, gleich an die Arbeit und der Fall ist sofort behoben.

Ebenso ist die „Richtigstellung“ von LH Kompatscher zur Regelung des Referendums in der Schweiz irreführend. Es ist richtig, dass dort für dringlich erklärte Gesetze, die mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, gleich in Kraft treten, aber die Unterschriftensammlung für das Referendum darüber kann gleich anschließend beginnen und die Gesetze, die dann in der Volksabstimmung abgelehnt werden, treten wieder außer Kraft. Die Regelung im Landesgesetz 22/2018 sieht hingegen vor, dass Gesetze, die mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag verabschiedet werden, grundsätzlich nicht dem Referendum unterworfen werden können.

Zur Feststellung des Landeshauptmannes, dass diese Form des Referendums verfassungswidrig sei und man deshalb einem möglichen Rekurs vorbeugen müsse, können wir nur zum xten Mal daran erinnern, dass das Gesetz und insbesondere diese Form des Referendums von den zuständigen Stellen in Rom sehr wohl geprüft worden ist und es offensichtlich keinen Grund für die Regierung gegeben hat, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Nebenbei: Die SVP hat im Landtag oft genug Gesetze verabschiedet, von denen sie sehr gut gewusst hat, dass sie vor dem Verfassungsgericht angefochten und zurückgewiesen würden. Bei dem, was ihr wichtig ist, hat sie mit einer verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit ihrer Vorhaben kein Problem.

Wie Recht hat aber der Landeshauptmann mit seiner Aussage, „hier müssen wir noch sehr viel von der Schweiz lernen, wo die Sachthemen im Vordergrund stehen“: Würde ein Schweizer Politiker sich trauen, vor einer Volksabstimmung zu erklären, dass er sein Vorhaben auch durchziehen wird, wenn es vom Volk abgelehnt wird, könnte er den Hut nehmen! Nicht nur sorgt die SVP dafür, dass die Instrumente der Direkten Demokratie so geregelt werden, dass sie nicht funktionieren, sondern sie ignoriert selbst die Entscheide, wenn sie einmal doch zustande kommen. Wie schon im Fall „Flugplatz“. Ist deshalb die Direkte Demokratie zu entsorgen oder vielleicht besser etwas anderes?

Und abschließend zur Dialogbereitschaft der SVP:
Die Initiative für mehr Demokratie hat nach 2018 mehrmals im Zusammenhang mit den Vorhaben der SVP beim Landeshauptmann um Aussprachen angesucht. Sie wurde immer abgewiesen!“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (22)

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  • sepp

    Wer glaubt schon an lügenbeitl

  • erich

    Was soll man von Leuten wie Lausch oder Dissinger erwarten??? Denen die Weltuntergangsstimmung schon ins Gesicht geschrieben ist.
    Eine aufgeschlossene, spannende lebenswerte Welt wir von Optimisten gezeichnet, die mutige Entscheidungen treffen, leider auch immer öfter gegen diese Pessimisten.

  • andreas

    Da gehen ja sowieso nur ein paar Träumer und Weltverbesserer hin, welche sich hintennach darüber beklagen, dass die Frage zu kompliziert gestellt war und deshalb keine S.. hingegangen ist.

    Was Lausch da von sich gibt, versteht ja kein normaler Mensch, aber wenn er meint, dass solche Erklärungen jemanden dazu animieren hinzugehen, soll es so sein.

  • sigmundkripp

    Ja, das Volk ist schon etwas sehr Lästiges in der Demokratie.

    • andreas

      Dissinger und Lausch sind aber nicht das Volk, da täuschen sie sich.
      Die sind nicht mal gewählt und basteln sich ihre Legtimierung durch den Zuspruch von einige ebenfalls etwas eigenartig Träumern, welche am liebsten alles verbieten möchten, was sie nicht selbst betrifft.

      • asoet

        @andreas
        wer sagt, dass nur die Gewählten hier was zu sagen haben und wo kämen wir da hin wenn nur die machtgeile SVP, die absolut sehr wenig von direkter Demokratie versteht, schaffen würde. Der SVP geht es ja nur darum möglichst keine Beschneidungen in ihrer Gierheit zu haben. In Sachen Direkter Demokratie können sie dem Lausch, welcher sich schon Jahrzehnte damit beschäftigt, nicht mal das Wasser reichen.

  • zeit

    Die SVP hat noch nichts gelernt

  • kirchhoff

    Ist hier jetzt eine Schlangengrube der vom Hass und Unzufriedenheit zerfressenen Dummgeistern entstanden? Wählt halt eure Protestparteien, die dortigen Dilettanten werden euch bald das Fell über die Ohren ziehen!

  • vinsch

    Sehr geehrter Herr Lausch,
    wir leben derzeit noch im Ausnahmezustand. Wissen Sie das überhaupt? Dekrete bestimmen unser Leben. Man hat uns zwangsgeimpft, mundtotgemacht, Diskussionen und Demonstrationen per Dekret verboten! Wie haben Sie und Ihre werten grünen Freunde darauf reagiert??? Genau, Sie waren stumm wie ein Fisch und deshalb gehe ich morgen lieber wandern ….

  • dn

    Die Mehrheit gewinnt, auch wenn nur 2 wählen gehen.

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