Die neue Führungsstruktur
Die Führungskräfte des Landes sollen eine neue Führungsstruktur erhalten. Den Gesetzentwurf dazu haben LH Kompatscher und Generaldirektor Steiner den Führungskräften vorgestellt.
Das Land Südtirol arbeitet derzeit an einer Reform der Führungsstruktur in der Südtiroler Landesverwaltung. Über den geplanten Entwurf für das entsprechende Gesetz „Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung“ haben am heutigen Donnerstag (19. Mai) Landeshauptmann Arno Kompatscher und Generaldirektor Alexander Steiner die Führungskräfte des Landes Südtirol informiert.
Beim Online-Treffen sagte Landeshauptmann Kompatscher: „Wir tauschen uns bewusst zuerst mit den Führungskräften aus und bringen den Vorschlag erst nach deren Rückmeldungen in die Landesregierung.“ Im Anschluss gehe das Gesetz den gewohnten Weg mit Behandlung in der Landesregierung und – sobald genehmigt – Weiterleitung an den Südtiroler Landtag, wo sich zunächst der zuständige Gesetzgebungsausschuss damit befassen wird.
Der Gesetzentwurf sieht für die künftige Führungsstruktur des Landes zwei Führungsebenen vor: Eine erste mit den Direktorinnen und Direktoren der Ressorts und Abteilungen sowie eine zweite mit den Direktorinnen und Direktoren der Ämter. Auch die Verwaltung des Stellenplans durch eine unabhängige Kommission, die Aufnahme in das Führungsverzeichnis und die Stellvertretung der Amtsdirektionen werden neu geregelt.
Das Gesetz, betonte der Landeshauptmann, sei ein „wichtiger und notwendiger Schritt hin zu mehr Klarheit, Qualität, Stabilität und Sicherheit – vor allem auch Rechtssicherheit – bei der Regelung der Führungspositionen des Landes und seiner Körperschaften“. Es trage zu einer modernen und leistungsbezogenen Führungskultur in der Landesverwaltung bei und schärfe das Rollenverständnis und die Trennung der Aufgaben von Politik und Verwaltung: So sollen künftig auch die Direktorinnen und Direktoren der Ressorts aus dem Verzeichnis der Führungskräfte bestellt werden. Dank der erhöhten Möglichkeit zum Arbeitsplatzwechsel und der Aufstiegschancen innerhalb der Verwaltung stärke es zudem die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber.
Notwendig sei die Anpassung aus zwei Gründen geworden, teilten Landeshauptmann Kompatscher und Generaldirektor Steiner mit. „Zum einen müssen wir ohnehin den heutigen Herausforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht werden, zum anderen reagieren wir auf ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2019“, erklärte Kompatscher. „Wir schaffen einen Ordnungsrahmen, der dem Kontext unserer Landesverwaltung spezifisch Rechnung trägt. Wir nutzen durchaus den Spielraum, den uns die Autonomie bietet – etwa bei der Eingliederung der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren in die Führungsebene.“ Dies sei einzigartig in Italien und eine deutliche Anerkennung der Professionalität, Verantwortung und Fachkompetenz der in der Landesverwaltung tätigen Führungskräfte.
Generaldirektor Steiner stellte klar, dass die finanziellen Aspekte nicht Teil des Gesetzentwurfs, sondern der anschließenden kollektivvertraglichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften seien. Auch dazu seien die ersten Schritte bereits gesetzt und die finanziellen Mittel dazu im Landeshaushalt bereits vom Südtiroler Landtag zur Verfügung gestellt.
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Kommentare (3)
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rumer
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