„Völlige Irreführung“
Hat LH Arno Kompatscher mit seinem öffentlichen Aufruf, beim Referendum für das Ja zu stimmen, gegen die Par-Condicio-Regelung verstoßen?
Von Matthias Kofler
Die Initiative für mehr Demokratie fährt schweres Geschütz gegen Arno Kompatscher auf: Der Landeshauptmann habe „mit völlig irreführenden Behauptungen zum Referendum das Par-Condicio-Gesetz verletzt“, wettern Stephan Lausch und Co.
Stein des Anstoßes sind Kompatschers Aussagen in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung vergangene Woche. Auf die Frage einer Journalistin, ob er im Hinblick auf die Volksbefragung Ende Mai eine Wahlempfehlung ausspreche, antwortete der SVP-Politiker: „Die von der Mehrheit im Landtag verabschiedete und beim Referendum zur Abstimmung stehende Gesetzesnovelle stärkt insgesamt die Direkte Demokratie. Wir nehmen damit aber die Bestimmung zurück, wonach ein Gesetz, das nicht mit Zweidrittelmehrheit genehmigt wurde, mit 300 Unterschriften ausgesetzt werden kann, um Unterschriften für ein Referendum zu sammeln. Dass mit so wenigen Unterschriften die Entscheidungen der Mehrheit des Landtags blockiert werden kann, ist einmalig und gibt es nicht einmal in der Schweiz. Eine solche Bestimmung würde wohl auch nicht vor dem Verfassungsgericht standhalten.“
Mit anderen Worten: Die Bürger sollen beim Referendum am 29. Mai das Ja ankreuzen, um die Direkte Demokratie in Südtirol wieder in geordnete Bahnen zu lenken.
Die Aussagen des LH wurden in verschiedenen Medien des Landes wiedergegeben – zum Ärger von Lausch und Co. Laut der Initiative für mehr Demokratie ist Kompatscher in seiner Funktion als Landeshauptmann gesetzlich verpflichtet, sich an die Par-Condicio-Regelung zu halten und damit sich jeder Werbung für eine Position zu enthalten. Unter Artikel 9 des entsprechenden Gesetzes heißt es, dass die öffentlichen Verwaltungen während des Wahlkampfs keine Kommunikationstätigkeiten durchführen können. Davon ausgenommen ist die Kommunikation in unpersönlicher Form, die für die Verwaltung unerlässlich ist. Die Initiative hat sich daher per Mail an den Landesbeirat für Kommunikationswesen gewandt und diesen ersucht, sich mit der Thematik zu befassen.
Dass Kompatscher für seine Aussagen gerügt werden könnte, gilt aber als äußerst unwahrscheinlich. Der Präsident des Kommunikationsbeirats, Roland Turk, teilt auf Nachfrage der TAGESZEITUNG lediglich mit: „Was die RedakteurInnen einer Zeitung schreiben, hat den Kommunikationsbeirat nicht zu interessieren.“
Tatsache ist, dass der LH schon bei vorherigen Referenden, etwa jenem zum Flughafen oder zur Verfassungsreform, öffentlich Stellung bezogen hat, ohne dafür maßgeregelt worden zu sein.
Die Initiative für mehr Demokratie kämpft indes entschieden für ein Nein beim Referendum. Kompatschers Behauptung, dass es ein solches Referendum, wie es jetzt zur Debatte steht, nicht einmal in der Schweiz gäbe, mache eine völlige Unkenntnis von Direkter Demokratie in der Schweiz deutlich. Das Inkrafttreten eines Gesetzes müsse in der Schweiz nicht erst präventiv von x Promotoren aufgeschoben werden, um ein Referendum dagegen ergreifen zu können, wie es in Südtirol vorgesehen worden sei. In der Eidgenossenschaft würden alle Gesetze erst nach der 100-Tage-Frist in Kraft treten, innerhalb der mit einer Unterschriftensammlung das Referendum darüber erwirkt werden könne. Die Regelung mit den 300 Promotoren sei ein ausgehandelter Kompromiss, mit dem man vermeiden wollte, dass alle referendumsfähigen Gesetze Monate auf ihr Inkrafttreten warten müssten. Das Ergreifen eines Referendums werde damit in Südtirol im Vergleich zur Regelung in der Schweiz erheblich erschwert und es sei effektiv in den dreieinhalb Jahren noch nicht zur Anwendung gekommen, so Lausch und Co.
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Kommentare (40)
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sigo70
„Mit Ihrem JA unterstützen Sie das Projekt der Direkten Demokratie.“
https://landesvolksabstimmung.provinz.bz.it/downloads/informationsbroschuere-opuscolo-informativo_2022-05.pdf
Ja, diese Aussage in der öffentlichen Informationsbrochüre ist „völlige Irreführung“
heracleummantegazziani
Für das Zustandekommen eines Referendums in der Schweiz braucht es innerhalb von hundert Tagen 50’000 Unterschriften. Es braucht also auch innerhalb der 100 Tage ein Quorum.
Im Verhältnis der Einwohner auf Südtirol umgelegt wären das ca. 3.000 Unterschriften.
Das sagt Stephan Lausch natürlich nicht.
pingoballino1955
Der LH sagt aber auch nicht,dass es nachher 13000 Stimmen braucht um überhaupt was zu bewegen,sie Geistesleuchte herac………..,sind sie nicht informiert????
heracleummantegazziani
Lesen Sie doch genauer auf was ich mich bezogen haben, bevor Sie posten. Von wegen Leuchte. Übrigens sagt man entweder Geisteskind oder Leuchte, nicht Geistesleuchte. Das sagt ja schon wieder etwas über Sie aus.
andreas
Wer die Frage und Thematik auch nur einigermaßen verstanden hat, kann doch nur mit Ja stimmen, da es völlig absurd ist, dass 300 Personen etwas blockieren können.
Da reicht eine fanatische Gruppe um z.B. Lausch, welche es sich zur Aufgabe macht zu nerven.
Nebenbei interessiert das Thema doch kaum jemand, als die Politikerinnen durchs Land getourt sind, ist ja auch fast niemand hingegangen.
ich
@andreas
Bin ihrer Meinung. jeder Kegelverein oder Wattclub bringt 300zntetschriften zusammen. Das führt zu einer totalen Blockade eventuell durch Gruppen welche es sich auf die Fahnen geschrieben haben zu stören und zerstören
pingoballino1955
ich………….keine Ahnung!!!!
ich
@pingo..na mindestens geben sie es zu
pingoballino1955
her……wie man es sagt und interpretiert,das lassen sie mal meine Sorge sein.
pingoballino1955
ich……sie haben meine Ironie nicht verstanden.
pingoballino1955
andreas,lass deine Kommentare,sie sind fern jeglicher Realität! Demokratie ist nicht bestehende Gesetze abzuschaffen ,weil man als SVP Angst hat,die Allmacht nicht mehr ausüben zu können! 300 Stimmen ok,aber dann braucht es immer noch 13000 um was zu bewegen.Warst wohl nie in der Schweiz,was erzählst du für einen Quatsch,ich habe 30 Jahre in der Schweiz gelebt du „Hias“ Da wird Demokratie gelebt,nicht abgeschafft,wie es die SVP möchte!
andreas
Mir sind die Eidgenossen, welche mit Judengold und Diktatorengelder reich geworden sind, herzlich egal und noch weniger interessiert mich, wie sie die Wünsche des extremen Rechten Blocher umsetzen.
Nebenbei ist dein Text etwas wirr.
pingoballino1955
andreas,was ist den „wirr“ in meinem Text,sind dir die Argumente ausgegangen?
heracleummantegazziani
Abgesehn von der Tatsache, dass Lausch offenbar das Gesetz 28/2000, bzw. Art. 9 davon nicht richtig verstanden hat. Damit wird die institutionelle Kommunikation in Wahlzeiten geregelt, auf persönliche Aussagen trifft das nicht zu. Was institutionelle Kommunikation ist kann man in Gesetz 150/2000 nachlesen und wie das Verfassungsgericht dazu steht beispielsweise im Urteil 79/2016.
pingoballino1955
Urteil 79/2016 ich lache,besser durchlesen um was es gegangen ist !
heracleummantegazziani
Tja, wenn die „Geistesleuchte“ aus dem Urteil nicht das grundsätzliche Verständnis des Verfassungsgerichts von institutioneller Kommunikation herauslesen kann, dann ist offenbar das Licht der Leuchte ausgegangen.
pingoballino1955
her……meinen sie ihr Licht?
huggy
Unser LH darf alles.
Scheinbar
tirolersepp
So ein Referendum ist eine Zumutung für die Bevölkerung, des interessiert keine Sau!
Übrigens in China ist ein Reissack umgefallen !
dn
Ein paar Idioten sollen nicht das Land vor sich hertreiben.
pingoballino1955
dn…..welche Idioten meinen sie?