„Rasch ansuchen“
Im Dekret „Sostegni bis“ wurde ein Kompensationsmechanismus festgelegt, mit dem die Preissteigerungen bei öffentlichen Ausschreibungen etwas abgefedert werden sollen.
Am 12. Mai wurde nun das Ministerialdekret veröffentlicht, das die Modalitäten zum Erhalt der Ausgleichszahlungen für das 2. Semester 2021 festgelegt.
„Wir sind sehr froh, dass das Ministerialdekret nun endlich da ist. Im Vergleich zum Dekret des 1. Halbjahres 2021 entsprechen die vom Ministerium festgestellten Preissteigerungen für das 2. Halbjahr etwas mehr den realen Steigerungen am Markt. Leider können die Ausgleichsanträge aber nur eingereicht werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: die Bauaufträge müssen im zweiten Halbjahr 2021 durchgeführte Arbeiten betreffen bzw. es muss sich um in diesem Zeitraum verwendete und abgerechnete Materialien für Verträge handeln, deren Angebot bereits im Jahr 2020 oder früher abgegeben wurde und für am 25. Juli 2021 noch laufende Verträge. Dies schränkt den Effekt leider stark ein“, so Michael Auer, Präsident des Baukollegiums.
„Zudem“, erläutert der Präsident des Baukollegiums, „ist die Materialliste immer noch sehr begrenzt und umfasst leider nicht alle Baumaterialien, die in Südtirol häufig verwendet werden. So fehlen beispielsweise Leimbinder oder Dämmmaterialien. Wir hoffen, dass die diesbezüglichen Preissteigerungen durch einen lokalen Fond für die Vergabestellen ausgeglichen werden können. Die ersten Signale der Politik dazu stimmen uns positiv.“
„Ich kann die Unternehmen des Baugewerbes nur auffordern, so rasch als möglich um die Ausgleichszahlungen auf staatlicher Ebene anzusuchen, denn die Prozedur ist komplex und die Zeit ist knapp bemessen, denn die Unternehmen müssen die Anträge auf Ausgleichszahlungen innerhalb 27. Mai einreichen. Die Rechtsabteilung des Baukollegiums bzw. des Unternehmerverbandes steht unseren Mitgliedsunternehmen für Fragen und Unterstützung jederzeit zur Verfügung“, unterstreicht Geschäftsleiter Thomas Hasler.
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