30.000 neue Betriebe
SOA-Qualifizierung für Ökobonus: Das Baukollegium begrüßt die Einführung eines Qualitätskriteriums für Aufträge über 516.000 Euro.
In einer Presseaussendung nimmt das Baukollegium Stellung zur Entscheidung der italienischen Regierung, dass ab 1. Jänner 2023 Unternehmen, die Arbeiten in Höhe von mehr als 516.000 Euro im Zusammenhang mit dem Ökobonus ausführen, über eine SOA-Qualifizierung verfügen müssen.
„Seit der Einführung des Superbonus sind in Italien 30.000 Bauunternehmen neu gegründet worden. Auch für das Gesamtwohl der Bauwirtschaft ist es also wichtig, dass gewisse Rahmenbedingungen geschaffen werden. Bei den verschiedenen Steuerguthaben, die für die ökologische Sanierung von Gebäuden vorgesehen sind, handelt es sich ja um öffentliche Gelder. Die Entscheidung des Staates ist für uns also nachvollziehbar. Ebenso wie es für die Ausführung öffentlicher Arbeiten eine SOA-Qualifizierung braucht, so ist die Einführung eines Qualitätskriteriums für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Erhalt eines Steuerbonus von Seiten des Staates legitim. Auch wenn wir uns bewusst sind, dass die SOA-Qualifizierung hierfür vielleicht nicht die Ideallösung darstellt“, erklärt der Präsident des Baukollegiums, Michael Auer.
Eine SOA-Qualifizierung ist nur für Arbeiten zum Ökobonus notwendig, die einen Auftragswert haben, der über 516.000 Euro liegt.
„Für die Sanierung z.B. eines Einfamilienhauses ist der Auftragswert wesentlich geringer, weshalb sich hier keinerlei Änderungen für die Unternehmen ergeben. Es muss sich schon um ein wirkliches großes Mehrfamilienhaus handeln, damit dieser Wert erreicht wird. Unternehmen, die solche Aufträge stemmen können, verfügen in der Regel aber über die entsprechende SOA-Qualifizierung oder können sich bis zum 1. Jänner 2023 für diese qualifizieren“, so Auer.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.