Der Fall Faistnauer
Wie der Landtagsabgeordnete Peter Faistnauer seine Bauvergehen auf dem Zingerlehof in Trens saniert. Und warum er um den Abbruch einiger Bauten nicht herum kommt.
von Erna Egger
Der ehemalige Landtagsabgeordnete des Team K, Peter Faistnauer, hatte in den letzten Monaten mit der Sanierung seiner Bauvergehen auf dem Zingerlehof in Trens in der Gemeinde Freienfeld viel zu tun.
Eines vorweg: Die strafrechtliche Ermittlung ist noch nicht abgeschlossen. Die Gemeindeverwaltung hat indes jedoch Abbruch- und Wiederherstellungs-Verordnungen erlassen, weil Faistnauer auf seinem Hof in Abweichung zur Baukonzession gebaut hat, was für viel Wirbel und politische Konsequenzen sorgte.
Rückblick: Der Ball kam vor rund einem Jahr ins Rollen. Peter Faistnauer, ehemals Bürgermeister in Freienfeld, bis er 2018 für das Team K in den Landtag gewählt wurde, hat die Kubatur des alten Wirtschaftsgebäudes neben seinem Hof, mittels des Stadelgesetzes in Wohnkubatur umgewandelt, um konventionierte Wohnungen zu errichten. Ein Vorgehen, das bis zum 30. Juni 2020 erlaubt war, mit dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft aber nicht mehr möglich ist.
Vier Chalets wurden errichtet, die zwischenzeitlich nicht als konventionierte Wohnungen, sondern für touristische Zwecke genutzt wurden – ohne Benutzungsgenehmigung.
Im Dorf hielten sich Gerüchte über Bauvergehen, der Bürgermeisterin und Parteifreundin von Faistnauer, Verena Überegger, wurde Amtsunterlassung vorgeworfen.
Letztere hat am 16. Juni 2021 mit dem Techniker der Gemeinde Freienfeld, Martin Braunhofer, im Beisein von Peter Faistnauer an der Baustelle einen Lokalaugenschein durchgeführt.
Bei diesem Lokalaugenschein wurden dann effektiv Bauvergehen festgestellt, die sich – wie von Experten erklärt wird – ein Normalbürger nie erlaubt hätte, zumal auch fremder Grund besetzt wurde.
Es war die TAGESZEITUNG, die im August 2022 exklusiv über die Verfehlungen berichtete – was politische Konsequenzen nach sich zog: Faistnauer verließ die Partei, weil er – wie Paul Köllensperger behauptet – aus der Saubermannpartei hinausgeworfen worden sei, bzw. wie Faistnauer betont, er aus eigenen Stücken gegangen ist. Der Landtagsabgeordnete gründete in Folge die Ein-Mann-Fraktion „Perspektiven Für Südtirol“.
Zurück zu den Bauvergehen: Nach knapp einem Jahr hat die SVP in Freienfeld – in der Wipptaler Gemeinde in Opposition – nun mittels Anfrage nachgehakt.
In der Gemeinderatssitzung am gestrigen Abend lieferte die Bürgermeisterin Verena Überegger die Antworten: Demnach wurde mit Verordnung vom 15. September 2021 der Abbruch und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei gleich mehreren nicht genehmigten Bauten verfügt. Davon betroffen war eine Trockensteinmauer, welche ohne Baugenehmigung angrenzend zur Reithalle und zum Teil auf einer Grundparzelle der Gemeinde errichtet wurde. Ebenso wurden die zusätzliche Überdachung, anschließend zum Teich, die zusätzliche Schließung beim Stiegenaufgang, sowie zwei Türen in drei Wohneinheiten beanstandet. In der Verordnung wurden des Weiteren die Wiederherstellung der Zweckbestimmung als Keller der unterirdischen Gebäudeteile und der Abbruch sowie die Wiederherstellung des genehmigten Zustandes in Bezug auf die Errichtung eines Naturbadeteiches verlangt.
Faistnauer hat für die entsprechenden Bauvergehen am 30. November 2021 Anträge im Sanierungswege eingereicht.
Die Gemeinde stellte daraufhin am 10. Dezember 2021 eine Baukonzession im Sanierungswege aus, welche die Sanierung der Kunstbauten im Hofbereich der Wohneinheiten beinhaltete. Gleichzeitig wurde in der Konzession festgehalten, dass die Überdachung beim Teich, die zusätzliche Schließung des Stiegenaufganges und jeweils die zwei Türen in den drei Wohneinheiten entfernt werden müssen. Betreffend die Zweckbestimmung der Kellerräume wurde diese eindeutig definiert. Für die Sanierung des Bauvergehens ist für die landschaftsrechtliche Genehmigung eine Sanktion von 15.406,09 Euro und für die baurechtliche Genehmigung eine Geldbuße von 3.500,75 Euro verhängt worden. Geschuldet war zusätzlich noch der Erschließungsbeitrag, aufgrund der verschiedenen Zweckbestimmungen des Kellergeschosses von 13.979,30 Euro.
Die landschaftsrechtliche Genehmigung im Nachhinein und die Baugenehmigung vom 16. Dezember 2021 beinhalteten indes die Sanierung des Bauvergehens im Zusammenhang mit dem Naturbadeteich. Für die Sanierung des Bauvergehens ist für die landschaftsrechtliche Genehmigung eine Sanktion von 7.584,93 Euro und für die baurechtliche Genehmigung eine Geldbuße von 2.000 Euro verhängt worden.
Nach Sanierung der Bauvergehen und dem Rückbau stellte Faistnauer am 21. Dezember 2021 zwei Anträge um eine Teilbenutzungsgenehmigung für die Chalets, die ihm am 23. Dezember 2021 ausgestellt wurde.
Hinsichtlich der Chalets, die auf der Homepage des Zingerlehofes beworben werden, erklärt die Bürgermeisterin in ihrer Antwort, dass „aus den Bauanträgen in der Gemeinde eine touristische Nutzung der konventionierten Wohnungen nicht hervorgeht.“
Ein weiterer Stein des Anstoßes war die nötige Zufahrt zum Hof: Hierzu hat Faistnauer am 18. Jänner 2022mit Martin Obermüller einen Antrag für eine Geländemodellierung beantragt. Der Bauantrag beinhaltet die Errichtung eines Feldweges mit Auffüllung der angrenzenden Flächen. Der Feldweg erschließt über das Gelände von Obermüller das Areal der konventionierten Wohnungen und stellt eine Zufahrt dar. Die Baugenehmigung wurden am 13. April 2022 ausgestellt unter dem Verweis, dass die gegenständliche Zufahrt keine ordnungsgemäße Zufahrt darstellt, da keine Realrechte im Grundbuch angemerkt sind. Die barrierefreie Erschließung der konventionierten Wohnungen muss weiterhin nachgewiesen werden.
Am 18. Oktober 2021 wurde die Agentur für die Wohnbauaufsicht über eine womögliche touristische Nutzung der konventionierten Wohnungen informiert. Das Lizenzamt hat in Folge am 25. Oktober 2021 für die Übertretung der unterlassenen Meldung sowie für die Ausübung der Tätigkeit in Räumen, die nicht die Voraussetzungen besitzen, eine Vorhaltung dem Besitzer und Inhaber der Lizenz für die Tätigkeit für den „Urlaub auf dem Bauernhof“ übermittelt. Die entsprechende Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 Euro wurde am 2. November 2021 bezahlt.
Am 23. Dezember 2021 wurde eine Teilbenutzungsgenehmigung für das Gebäude ausgestellt. Für die Einhaltung der Bedingungen, gemäß ausgestellten Baukonzessionen, musste Peter Faistnauer eine Kaution von 15.000 Euro hinterlegen.
Für 5. Mai 2022 wurde nun ein Ortsaugenschein festgesetzt, um die Bauausführung und die Einhaltungen der Verordnungen zu überprüfen: Der Lokalaugenschein, zu dem neben dem Gemeindetechniker auch der Kommandant der Gemeindepolizei, Egon Bernabè, und der Vorsitzende der Gemeindekommission für Landschaft, Architekt Johannes Niederstätter, bestellt wurden, musste aus persönlichen Gründen des Kommissionsvorsitzenden abgesagt werden. Der neue Termin steht noch nicht fest.
Eine Deadline für den Landtagsabgeordneten Faistnauer: Sofern er nämlich die Sanierungsprojekte und Verordnungen nicht umgesetzt hat, droht ihm der Entzug der Teilbenutzungsgenehmigung.
Ähnliche Artikel
Kommentare (10)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
schwarzesschaf
Das dieser Herr noch in der Politik ist ist ein skandal da wird es mal Zeit für ein Gesetz das solche Herren automatisch aus der Politik ausscheideb
cosifantutte
Hier sollte man ein publikumswirksames Exempel statuieren: Den Rückbau zur „Gruenen Wiese“ vor laufender Kamera mit entsprechend klimaneutralem Recycling der Baustoffe, in mehreren wöchentlichen Sendefolgen. Einrichtungsegenstände und noch nutzbares Material werden den strahlenden Bewohnern eines afrikanischen Dorfes als Schenkung überreicht.
hallihallo
ohne jemand verteidigen zu wollen, aber es sind eher kleine bauvergehen, wie sie wohl bei viele häuslebauern vorkommen.
und da freienfeld touristisch als unterentwickelt eingestuft ist, hätte er ja auch um eine tourismuszone ansuchen können und ein 200 betten hotel oder hoteldorf errichten können.
neben den riesigen neuen industriebauten im eisacktal und vor allem in brixen ist dies wohl eher eine winzige verbauung. natürlich verglichen mit einem wohnungsbesitzer oder mieter ist dies ein großer bau.
artimar
So soll(te) es sein. Gleiches Recht für alle.
bettina75
Was ich mich frage:
Wie kann man eine Baukonzession ausstellen, wenn es nicht einmal eine Zufahrt gibt?
Hätte die Gemeindeverwaltung und allen voran die Frau Bgm. auch ohne Artikel der Südtiroler Tageszeitung gehandelt, oder wäre alles unter dem Teppich gekehrt worden?
Wäre der Normalbürger auch erst beim „Vorhangaufhängen“ kontrolliert worden, oder wäre dieser schon im Vorfeld gestoppt worden?
Viele Fragen, gell.
bettina75
Ah jo und ebenso:
Frischluft oder Mistluft für Freienfeld ?
franz19
Mich wunderts dass diese Leute noch Im Land seine Arbeit haben und ordentlich abkassieren….zum kotzen!!@