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„Es braucht neue Kriterien“

Im Landtag ging es am Dienstag unter anderem um die Frage, ob Kinder von Arbeitnehmern bei den Studienhilfen benachteiligt werden.
Immer wieder vernehme man Klagen von enttäuschten Arbeitnehmern, deren Kinder keine Studienbeihilfen erhalten, da das Einkommen der Eltern zu hoch sei, während die Situation der Kinder von Unternehmern in diesem Zusammenhang angeblich bei weitem besser ist.
„Falls dem wirklich so ist, wäre es höchste Zeit, dies zu ändern und soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Aber vorher werden transparente Daten benötigt“, begründet der SVP-Arbeitnehmervertreter und Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler eine entsprechende Anfrage im Landtag.

Bei der heutigen Sitzung des Landtags wurde über eine von Helmuth Renzler eingereichte Anfrage gesprochen, die zum Ziel hat, einige Aspekte rund um die Thematik zu klären.

„Konkret wurde die Landesregierung gefragt, wieviel Prozent der Empfänger von Studienbeihilfen Kinder von Unternehmern und wieviel Kinder von Arbeitnehmer sind und ob es stimmt, dass Arbeitnehmerkinder praktisch ausgeschlossen sind, falls beide Eltern arbeiten. Weiters war es wichtig in Erfahrung zu bringen, ob die Unternehmer bei den Studienbeihilfen im Vorteil sind und wie die entsprechende Situation der Alleinerzieher und der Familien mit Migrationshintergrund ist“, fasst Renzler zusammen.

In seiner Antwort unterstrich der zuständige Landesrat Philipp Achammer zunächst, dass es schwierig ist, diese Fragen jetzt zu beantworten, weil es bis im Jahr 2019/20 eigene Kriterien zur Bildungsförderung gab.

Damals wurde beanstandet, dass diese zu umfangreich waren, denn der Antragsteller musste sehr viele Informationen angeben. Mit dem Jahr 2020 ist man dann auf die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE umgestiegen, wo nur mehr der FWL- Faktor ausschlaggebend ist. Deshalb kann man verschiedene Rückschlüsse wie die Unterscheidung von betrieblichem Eigentum und anderen Einkünften nicht mehr vornehmen. Der Umstieg auf die EEVE war sehr kompliziert, denn man wusste nicht, wie sich dies auf die einzelnen Situationen auswirkt. Nach dem Umstieg wurde dann jedoch nicht das gesamte Budget ausgegeben. Deshalb wurden die Kriterien nochmals geändert, um die niedrigen Einkommen zu begünstigen.

„De facto geben wir jetzt ungefähr gleich viel aus für Stipendien und Schulfürsorgemaßnahmen als vor Umstellung auf die EEVE. Wir wissen aber aus den Rückmeldungen, dass sehr wohl auch dort, wo zwei Einkommen sind, auch Möglichkeiten bestehen, das Stipendium zu beantragen. Dies hängt vom jeweils erhobenen FWL- Faktor ab“, unterstreicht Achammer.

„Die Antworten des Landesrates waren leider nur zum Teil zufriedenstellend. Deshalb gilt es jetzt, das Beitragssystem bei den Studienbeihilfen genauer unter zu Lupe zu nehmen mit dem Ziel, die Förderungen in Zukunft gerecht zu verteilen. Es ist wünschenswert und auch sozialpolitisch notwendig, dass die Landesregierung diese Daten zeitnahe erhebt und die Kriterien dann entsprechend angepasst werden“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zusammen.

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