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Arbeiten mit Maske

Foto: SABES/ 123rf

Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz wurde nun bis zum 30. Juni verlängert. Wie die Verbände darauf reagieren.

von Markus Rufin

Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt weiterhin bestehen. Am Mittwoch haben sich die Sozialpartner in Rom dazu entschieden, die Sicherheitsprotokolle, die festlegen, wie die verschiedenen Betriebe mit den Corona-Maßnahmen umgehen sollen, bis zum 30. Juni zu verlängern – und zwar ausnahmslos.

Obwohl das Gesetz eigentlich nur mehr eine starke Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Arbeitsplatz vorsieht, haben sich die Sozialpartner dazu entschieden, dies in den Sicherheitsprotokollen nicht anzupassen. Das heißt, dass nahezu jeder Angestellte weiterhin die Maske am Arbeitsplatz tragen muss.

Für Südtirols Arbeitgeber kommt diese Entscheidung überraschend. Bereits am Montag hatte die TAGESZEITUNG über die paradoxe Situation berichtet, allerdings waren die Verbände zu diesem Zeitpunkt noch relativ gelassen, da sie davon ausgingen, dass sich die Sozialpartner für ein Ende der Maskenpflicht aussprechen. Vielerorts hatte man daher bereits in dieser Woche auf das Tragen einer Maske verzichtet. Nun ist aber das Gegenteil eingetreten.

Dabei handelt es sich aber nicht um eine reine Formalität, denn die Entscheidung bringt auch arbeitsrechtliche Folgen mit sich: Bisher wurde eine Corona-Infektion immer als Arbeitsunfall eingestuft. Wenn sich eine Person nun aber nachweislich am Arbeitsplatz mit dem Virus infiziert, die Maskenpflicht aber nicht eingehalten wurde, kann die staatliche Arbeitsunfallversicherung INAIL Regressansprüche beim Arbeitgeber anfordern.

„Die Betriebe sind auf jeden Fall dazu verpflichtet, diese Maßnahme umzusetzen“, erklärt Dieter Mayr, Generalsekretär des SGBCISL. „Doch auch die Mitarbeiter müssen sich daran halten, denn wenn sich jemand bei der Arbeit infiziert, stellen sich Haftungsfragen. Im Extremfall ist das ungut.“ Der SGB werde die Mitglieder umgehend über die Neuerung informieren. Man müsse den Arbeitnehmern die Unsicherheit nehmen und sie umfassend aufklären, denn die meisten hatten sich tatsächlich auf ein Ende der Maskenpflicht am Arbeitsplatz eingestellt.

Die Chancen darauf, dass Südtirol einen Sonderweg einschlägt, sind laut Mayr nahezu inexistent: „Es gibt keine Möglichkeit, dass wir das irgendwie anders machen, da es sich um ein Abkommen zwischen den Sozialpartnern in Rom handelt, die somit für fast alle Betriebe und Arbeitgeber gilt.“

Die Verbände sind angesichts der erneuten Verlängerung frustriert, nehmen die Maßnahme allerdings so hin. „Wir sind nach wie vor in einer schwierigen Situation, Vorsicht ist daher immer sinnvoll“, meint lvh-Präsident Martin Haller. „Grundsätzlich hat man aber gesehen, dass die Maske gerade in der akuten Phase einen Vorteil gebracht hat. Ob nun der richtige Zeitpunkt ist, die Maßnahme zu verlängern, ist dennoch fraglich. Ich war gerade erst in Österreich, wo die Pflicht nur mehr in Risikobereichen und im Lebensmittelbereich gilt. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit gibt es aber bei jeder Maßnahme.“

Besonders bizarr für Hallers Verband: Selbst auf der Baustelle im Freien müssten die Arbeiter die Maske tragen, sobald sie aber zur Mittagspause in ein Restaurant gehen, dürfen sie diese wieder ablegen. Hier sei die Frage nach dem Sinn noch dringender.

Haller glaubt allerdings, dass es kein großes Problem wird, die Maske am Arbeitsplatz wieder aufzusetzen, da die meisten es ohnehin gewohnt waren: „Eine große Beeinträchtigung ist es nicht.“

Anders sieht das HGV-Präsident Manfred Pinzger: „Es war zwar zu erwarten, dass die Pflicht für die Mitarbeiter verlängert wird, wir hätten uns aber dafür ausgesprochen, den Mitarbeitern die Maske nur zu empfehlen, ihnen aber die Entscheidung freizulassen. Es ist nämlich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass sich der Gast stundenlang an der Theke ohne Maske aufhalten kann und mit Leuten spricht, während der Mitarbeiter dazu verpflichtet wird. Das ist für mich nicht schlüssig, auch wenn wir uns der Maßnahme biegen.“ Der Schutz der Mitarbeiter liege dem HGV zwar am Herzen, aber wenn es eine Gefahr gebe, müsse man alle schützen.

Der HGV werde umgehend die Betriebe in einem Rundschreiben über den Inhalt des Sicherheitsprotokolls informieren, müsse aber noch auf den genauen Text warten, denn Klarheit sei die Grundvoraussetzung für dieses Rundschreiben.

Ähnlich wird auch der Handels- und Dienstleistungsverband (hds) vorgehen. Da die Maßnahme auch vom nationalen Verband mitgetragen wird, akzeptiert man die verlängerte Maskenpflicht für Mitarbeiter. „Unser Mutterverband hatte auch Mitspracherecht, weshalb wir uns an die Maßnahme halten. Erfreut sind wir darüber aber nicht“, erklärt hds-Chef Philipp Moser. Es gibt diesbezüglich auch kein Wenn und Aber. Wir werden kein eigenes Protokoll anfertigen, denn dann machen wir eine ganz neue Baustelle auf, die sich wohl nicht auszahlen würde.“

Unabhängig von der Maßnahme kritisiert Moser vor allem die Kommunikation: „Egal was man gelesen hat, es hieß überall, dass die Maskenpflicht mit dem 1. Mai in den meisten Bereichen fällt. Dass sich erst jetzt herausstellt, dass die Maskenpflicht am Arbeitsplatz noch nicht abgeschafft ist, zeugt von einer schlechten Kommunikation.“

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