„Ich hoffe, dass er stirbt“
Die Umstände des Gefechts in der Bozner Kapuzinergasse, bei dem ein Carabiniere einen Wirt mit einem Schuss aus der Dienstpistole am Bein verletzte, sind weitgehend aufgeklärt. Es war wohl Notwehr.
von Thomas Vikoler
Er musste dreimal operiert werden und ist weiterhin auf eine Krücke angewiesen. Ob bleibende Schäden zurückbleiben, ist laut seinem Anwalt Domenico Laratta offen. Er verteidigt den 50-jährigen türkisch-kurdischen Koch, der laut derzeitigen Ermittlungsstand sowohl Täter als auch Opfer ist.
Er ist – neben seinem Sohn und einem Bozner Carabiniere – der Protagonist eines blutigen Zwischenfalls, der sich am 10. März dieses Jahres gegen 18.30 Uhr in einem Hinterhof der Bozner Kapuzinergasse ereignete. Es fiel ein Schuss aus der Dienstpistole des Carabiniere, der den Betreiber des dortigen Restaurants in den Fuß traf und ihn offenbar schwer verletzte. Er wurde anschließend wegen Widerstands gegen Amtspersonen festgenommen und ins Spital gebracht. Die Festnahme wurde erst vorgestern vom Voruntersuchungsrichter bestätigt.
Mittlerweile sind die Umstände des Gefechts weitgehend aufgeklärt. Aus dem Dienstbericht zum Vorfall geht ein weiteres bemerkenswertes Detail hervor: Der Wirt warf, nachdem sich der Pistolenschuss in sein Bein gebohrt hatte, sein Küchenmesser nach dem Carabiniere (den er verfehlte).
Begleitet von einem Satz, der im Dienstbericht so wiedergegeben ist: „Ich hoffe, dass er stirbt. Danach töte ich seine Familie.“
Wie kam es überhaupt zu dem Gefecht? Der Wirt hatte die Notrufnummer 112 gewählt, weil ein Fahrzeug einer dort arbeitenden Baufirma ihm die Zufahrt zum Gastlokal versperrt hatte. Zwei Carabinieri, eine Frau und ein Mann, trafen bald darauf in der Kapuzinergasse ein. Sie verlangten vom Wirt und seinem Sohn, dass sie ihre Ausweise vorzeigten. Das brachte beide ziemlich in Rage, sie wiesen die Ordnungshüter daraufhin, dass nicht sie etwas Rechtswidriges getan hätten, sondern die Arbeiter der benachbarten Baustelle.
Während die Kollegin versuchte, den Sohn zu beruhigen, kam der Wirt dem Carabiniere mit einem langen Küchenmesser entgegen. Es kam zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der Carabiniere am Gesicht verletzt wurde (dieser hat inzwischen über seinen Anwalt Francesco Coran Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Wirt erstattet).
Und dann der Schuss in die Beine, laut Dienstbericht mit der vorgeschriebenen Vorwarnung. Wegen der Verletzungen am Bein des Wirts bildete sich am Tatort eine größere Blutlache.
„Der Carabiniere hat sich korrekt verhalten. Er hat rechtmäßig und in Notwehr von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht, weil er einer schweren Gefahr ausgesetzt war und mit dem Rücken zur Wand stand. Das haben auch zwei Bauarbeiter als Zeugen bestätigt“, betont sein Anwalt Coran. Gegen seinen Mandanten werde derzeit nicht ermittelt, der Fall liege weiter bei der Staatsanwaltschaft.
Kommt diese zu einer analogen Einschätzung der Sachlage, hat der Ordnungshüter tatsächlich nichts zu befürchten. Dem Wirt droht hingegen eine Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (so wie dem Sohn) und Körperverletzung.
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Kommentare (5)
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artimar
Hätte er mal besser die Arbeiter direkt gebeten, das Auto zu verstellen oder die lokalen Ordnungshüter gerufen.
Wer ruft schon wegen einer zugeparkten Zufahrt eine solche Militärpolizei?