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„Wir wollen Ruhe am Berg“

Foto: Elikos.com

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz nimmt die Landesregierung in die Pflicht: Private Heli-Rundflüge seien das Gegenteil von Nachhaltigkeit.

Private Unternehmen bieten landesweit Rundflüge an, für Gäste wie auch Einheimische.

Diese besonderen touristischen Angebote stören Mensch und Tier, treiben die Treibhausgase unnötig in die Höhe und statt „Klimaland Südtirol“ zeichnen sie das Bild einer Destination, wo mit dem nötigen Kleingeld auch das in der Klimakrise Unmögliche machbar ist.

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert die Landesregierung jetzt zum Handeln auf – Nachhaltigkeitsstrategie und Klimaplan dürfen kein Papiertiger sein!

Etwas mehr als 1.000 Euro kostet ein Rundflug zu den Drei Zinnen, die Dolomiten sind für knapp 1.500 Euro zu haben. Ähnlich viel ist für einen Flug zu verschiedenen Berghütten zu berappen. Inzwischen bieten gleich mehrere Unternehmen solche privaten Flüge mit dem Helikopter an. „An diesen touristischen Angeboten der Extraklasse wird deutlich, wie schwer sich die Landesregierung tut, ihre eigenen Strategien, Pläne und Ankündigungen auch tatsächlich umzusetzen“, so Klaus-Peter Dissinger, Vorsitzender des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz. So hat das vor kurzem genehmigte Landestourismusentwicklungskonzept das Leitmotiv „begehrtester Lebensraum“ um das Wort „nachhaltig“ ergänzt. „Diese Flüge sind das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Ist der Landesregierung mit dem Klimaschutz und dem sanften Tourismus ernst, muss sie nachbessern“, so Dissinger.

In Gebieten über 1.600 Meter Meereshöhe ist es gesetzlich verboten, zu starten, zu landen und das Gebiet in Flughöhen von weniger als 500 Metern zu überfliegen. Dieselben Verbote gelten in Biotopen, in Naturparken und übergemeindlichen Gebietsplänen sowie dort, wo von den Landschaftsplänen explizit vorgesehen. „Vielfach werden die Bestimmungen nicht eingehalten, weil es an Kontrolle und eventueller Ahndung fehlt“, weiß Dissinger von zahlreichen Beschwerden.

Das Gesetz verbietet zudem, dass Menschen mit dem Heli ins Berg- und Skigebiet geflogen werden, um dort Ski zu fahren oder zur Ausübung anderer Sport- und Freizeittätigkeiten. Bei „Initiativen von begründetem öffentlichem Interesse“ sind in Abweichung vom Gesetz „für eine beschränkte Zeit Flüge für Arbeiten und Personentransporte“ möglich. Diese Flüge müssen allerdings seit 2015 nicht mehr genehmigt, sondern nur mehr vom Betreiber selbst gemeldet werden.

Der Dachverband sieht die Überarbeitung der heute geltenden Bestimmungen als unbedingt notwendig. Die Regelung der Heli-Flüge sei als Maßnahme zum Schutz der Natur und damit auch zum Schutz der BewohnerInnen und BesucherInnen entstanden. Viele Menschen, gerade auch Gäste, suchen Ruhe, Entspannung und Erholung am Berg – und kein ohrenbetäubendes Knattern der Rotoren. „Die Sinnhaftigkeit der fünf ständigen Landeplätze für Hubschrauber über 1.600 Meter ist unbedingt abzuklären und gegebenenfalls einzuschränken auf Rettungs- und Versorgungsdienst“, so Dissinger abschließend. „Denn gibt es Landeplätze, werden sie insbesondere bei fehlender Kontrolle auch zu touristischen Zwecken verwendet. Die Ruhe am Berg darf nicht durch solch exklusive Angebote gestört werden“.

 

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