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„Ein Meilenstein“

Julia Unterberger

Künftig können sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern den Nachnamen für ihre Kinder selbstbestimmt wählen.

Julia Unterberger hat keine Zweifel:

„Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichthofes zum Nachnamen für Kinder ist ein Meilenstein in den Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter. Jene Bestimmungen, die automatisch den väterlichen Nachnamen vorsehen, werden endlich für verfassungswidrig erklärt“, so die SVP-Senatorin.

So können künftig sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern den Nachnamen für ihre Kinder selbstbestimmt wählen. Bei Uneinigkeit werden beide Zunamen gegeben, über deren Reihenfolge entscheidet das Gericht.

Julia Unterberger weiter: „Einmal mehr war das Verfassungsgericht gezwungen, die Versäumnisse und Verzögerungen des Gesetzgebers auszugleichen. Nur dadurch konnte eine anachronistische Bestimmung überwunden und der in der Verfassung verankerte Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter umgesetzt werden.“

Die Entscheidung entspreche mehreren im Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen, schreibt Julia Unterberger, die selbst einen Antrag initiiert hatte Die jetzige Entscheidung des Kassationsgerichtshofes entbinde den Gesetzgeber nicht, in diesem Bereich tätig zu werden, sondern überlasse ihm die detaillierte Ausgestaltung der Regelung.

„Ich hoffe, dass die Justizkommission des Senats nun bald auf einen gemeinsamen Nenner kommt, um auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichts, endlich ein neues Gesetz über den Nachnamen der Kinder zu verabschieden“, so Julia Unterberger abschließend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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