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Das klärende Schreiben

Julia Unterberger

Einheitliches Familiengeld: Laut Senatorin Julia Unterberger löst das neue Rundschreiben des INPS das Problem der Zuerkennung des Familiengeldes an Getrennte und Geschiedene.

Bekanntlich sieht das einschlägige Gesetz vor, dass das einheitliche Familiengeld im Falle einer Trennung oder Scheidung bei gemeinsamem Sorgerecht den Eltern je zur Hälfte zusteht.

Da das gemeinsame Sorgerecht inzwischen die Regel ist, und vor allem nichts über die Unterbringung der Kinder aussagt, ist es als Kriterium für die Zuerkennung des Beitrages untauglich, so SVP-Senatorin Julia Unterberger.

Die neue Regelung hat zur Folge, dass vor allem sehr viele alleinstehende Mütter einen weitaus geringeren Betrag als vorher erhalten. Dies hat verständlicherweise zu Unmut und Protesten vieler alleinerziehender Eltern geführt.

Die Problematik konnte mit dem neuen Inps-Rundschreiben jetzt gelöst werden, berichtet Unterberger.

„Ein besonderer Dank gilt hierfür der Vizepräsidentin des Inps Luisa Gnecchi und den zuständigen FunktionärInnen des Inps, mit denen diese Richtlinie in fruchtbarer Zusammenarbeit erarbeitet werden konnte“, so die Senatorin.

Julia Unterberger weiter:

„Die Richtlinie sieht vor, dass die Halbierung des Familiengeldes bei gemeinsamem Sorgerecht zwar die Regel darstellt, dass es jedoch dem Gericht in der Trennungsverfügung bzw. den Parteien selbst mit schriftlicher Vereinbarung freisteht, die öffentlichen Beiträge nur einem Elternteil zuzuerkennen.

Dabei wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien einer Verfügung eines Gerichtes ausdrücklich gleichgestellt.
Außerdem haben alle Eltern, die bereits im Besitz einer derartigen Verfügung oder Vereinbarung sind, und das sind sehr viele, Anspruch auf das gesamte Familiengeld. Eltern die sich erst in Zukunft trennen und bei denen die Kinder vorrangig untergebracht werden, müssen darauf achten, dass die entsprechende Klausel in die Vereinbarung bzw. rechtliche Verfügung einfließt. Mit dieser Richtlinie wird eine der großen Problematiken des einheitlichen Familiengeldes endlich gelöst. Es bleibt zu hoffen, dass die Richtlinie von allen Beteiligten korrekt angewandt wird.“

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