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Der Leitar-Hons ist tot

Der Südtiroler Heimatbund (SHB) gedenkt eines ehemaligen politischen Häftlings, der Schweres hatte erleiden müssen: Johann Thaler aus dem Sarntal.

Am 17. April 2022 verstarb nach schwerer Krankheit der 1940 geborene Johann Thaler, der „Leitar-Hons“ aus Unterreinswald, einem Seitental des Sarntales. „Er hatte aufgrund einer lügnerischen Denunziation zusammen mit anderen Familienangehörigen in der Zeit des Freiheitskampfes Folter erleiden und ungerechtfertigte Haft auf sich nehmen müssen“, schreibt SHB-Obmann Roland Lang in einer Aussendung.

Der „Agraterbauer“ Hans Thaler war zusammen mit seinen drei Söhne Christoph, Georg und Johann in der Carabinieri-Kaserne in Bozen schwer misshandelt worden.

Der damals 21 Jahre alte Sohn Johann Thaler hat darüber am 18. September 1961 in einem Brief aus dem Gefängnis berichtet:

„Um 2 Uhr früh des 13. 8. begannen die Verhöre. … Darauf wurten unser 6 Personen darunter mein Vater u. Bruder an die Wand gestellt. Gegen Mittag fiel mein Vater, 54 alt, vor Schwächen u. Müdigkeit zu Boden. 2 oder 3 Carabinieri stürssten sich auf ihn u. mit Geschrei u. Fusstritten in die Brust u. Gesäß, wurde er aufgerisen. … Ich wurde bis 20 Uhr mit Schläge ins Gesicht u. Handkanten hiebe in die Nieren gefoltert u dann bis 9 Uhr, des nägsten Tages in den Keller gespert. … Dann wurde auf den Tisch eine Holzkiste daraufgesetzt wo ich mit den Rücken daraufgelegt wurde. Die Füssen wurden von den Carabinieri auf einer Seite auf den Boden getrückt u. die Hände auf die Andere. Ein anderer Carabinieri faßte mich bei den Haren u. knickte den Kopf nach hinten, schüttete eine brennende, Säure über die Augen, fühlte damit Nase u. Mund, u. wurde somit den Ersticken u. dem Wahnsin nahegebracht.“

Die drei Thaler-Söhne Christoph, Georg und Johann wurden nach eineinhalbjähriger Untersuchungshaft am 29. Dezember 1962 „aus Mangel an Beweisen“ in Freiheit gesetzt.

Eine Entschädigung für die Misshandlungen und die Untersuchungshaft haben sie nie bekommen, kritisiert der SHB.

Der Vater blieb in Haft und wurde am 16. Juli 1964 in Mailand zu einem Jahr und vier Monaten Kerker verurteilt. Er konnte das Gefängnis verlassen, da er schon seit 1961 in Haft gewesen war. In zweiter Instanz wurde er rechtskräftig freigesprochen.

 

 

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