Der zweite Booster
Die zweite „Booster“-Dosis (Auffrischungsdosis, vierte Impfung) erfolgt nach einer Mindestzeit von 120 Tagen nach der Drittimpfung und ist für alle ab 80 bzw. – im Falle von besonderen Erkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen (Risikopatienten) – ab 60 gedacht. Ebenso können sich Bewohnerinnen und Bewohner der soziosanitären Einrichtungen (z.B. in Seniorenheimen) impfen lassen.
Personen, die nach der ersten „Booster“-Dosis an Covid-19 erkrankten, sind von dieser zweiten „Booster“-Dosis ausgeschlossen.
Aufgefrischt werden die Impfungen mit den Impfstoffen von Pfizer oder Moderna. Die Ausweitung auf weitere Gruppen erfolgt nach den wissenschaftlichen Empfehlungen und darauffolgenden Anordnungen des Gesundheitsministeriums: Die zweite Auffrischimpfung bietet besonders Personen mit fragilem Gesundheitszustand wieder einen deutlichen höheren Schutz. Da die Coronainfektionen nach wie vor steigen und besonders diese Patientengruppe ein höheres Risiko hat, schwere Komplikationen zu entwickeln, wird die zweite Auffrischimpfung von Seiten der Kliniker wärmstens empfohlen.
In den Impfzentren können Impftermine vorgemerkt werden, und zwar online ab heute, 13. April 18:00 Uhr unter https://sanibook.sabes.it/; außerdem gibt es in allen Impfzentren freie Zugänge (ohne Vormerkung). Einige Hausärzte/Apotheken impfen ebenso. Wie bisher, dürfen in den Apotheken nur Personen, die keine Medikamente einnehmen bzw. keine Vorerkrankungen haben, geimpft werden.
Alle Impftermine sind auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link ersichtlich: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine
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