Bennos Bandwurm
Nadine Reiter, die Ex-Freundin von Benno Neumair, offenbart dem Schwurgericht dessen seelischen Abgründe. Und die von ihm erfundene Geschichte von einem Bandwurm als Ursache für seine Persönlichkeitsstörung.
Von Thomas Vikoler
„Ich habe Angst. Nicht wegen damals, sondern wenn ich an das denke, was mit seinen Eltern passiert ist“. Nadine Reiter, eine heute 31-jährige Krankenschwester aus Neu-Ulm in Deutschland, versucht ihre Gedanken zu ordnen. Die Zeugin rekapituliert vor dem Bozner Schwurgericht ihre von Jänner bis Juli 2020 dauernde Beziehung mit Benno Neumair, der bei der insgesamt fünften Verhandlung nicht anwesend ist.
Ihre Enttäuschung und Scham über das Geschehene kann Nadine stellenweise schwer verbergen, auch wenn sie ansonsten resolut und klar wirkt.
Sie kann sich sogar bis auf den Euro genau erinnern, wie viel Schulden ihr damaliger Partner bei ihr hinterließ: 1.325 Euro, von denen Bennos Eltern ihr 325 Euro überwiesen haben. „Er hat in den fünf Monaten, in denen er bei mir gewohnt hat, nicht gearbeitet. Er war sportsüchtig, hat sich Testosteron injiziert, hatte Schlafstörungen und hat zuletzt die Körper-Hygiene vernachlässigt. Er hat stundenlange Monologe gehalten und mich manipuliert und zu beeinflussen versucht“, berichtet die Zeugin ohne sichtliche Emotion.
Spätestens nach acht Wochen habe sie gemerkt, dass etwas nicht stimme mit ihrem Partner, den sie – natürlich – über Tinder kennengelernt hatte.
Im Sommer 2020 dann die Eskalation: Zunächst habe sie feststellen müssen, dass Benno ihre Bankomatkarte missbräuchlich verwendet habe – sie erstattete Anzeige.
Dann die Szene im Bad nach ihrer Heimkehr in das gemeinsam bewohnte Appartement: Benno mit blutunterlaufenen Augen und einem Fischfilettiermesser in der Hand. Er habe ihr gegenüber ihren „besten Freund“ Chris beschuldigt, ihn verprügelt zu haben, berichtet Nadine. Später habe er einräumen müssen, dass er sich eigenes Blut unter die Augen und in die Lippen gespritzt hatte, um eine Attacke vorzutäuschen.
Sie habe die Polizei gerufen – es folgte ein Einsatz eines Sondereinsatzkommandos der Polizei, Benno wurde in die Psychiatrie gebracht. Dann der Abbruch der Beziehung und die Rückkehr Bennos nach Bozen.
„Er hat mich danach sehr oft kontaktiert und gesagt, er wolle zu mir zurückkommen“, sagt Nadine auf Frage der Staatsanwaltschaft. Im Gerichtssaal wird eine Mail gezeigt, in welcher Benno seiner Ex-Partnerin erklären will, warum es zu seinem Zusammenbruch gekommen war: Die Ursache dafür, so schreibt er, sei ein Bandwurm (genauer: Ein Schweinebandwurm mit dem lateinischen Namen „TaeniaSolium“), den er sich bei einem Aufenthalt in Indonesien eingefangen und der seinen Kopf befallen habe. Dazu schickte er ihr einen Befund, der allerdings, wie Nadine bemerkte, auf den Namen Benedetto Neumair lautete, und ein Blutbild.
Dieser Parasit, habe so schreibt Benno, seine Persönlichkeitsstörung begünstigt, ließe sich aber gut behandeln.
Zur Erinnerung: Bei seinem eintägigen Psychiatrie-Aufenthalt war bei ihm paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden.
Laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft war der Bandwurm-Befund von Benno mit dem Grafikprogramm Photoshop erstellt worden. Eine Fälschung, also.
Flavio Moccia und Angelo Polo, Neumairs Verteidiger, interessieren sich besonders für zwei weitere Zwischenfälle in Neu-Ulm: Ein Anruf Bennos als sich sie, Nadine, im Urlaub befand, und er ankündigte, sich in die Donau zu werfen. Eine Selbstmord-Ankündigung.
Und dann, am 10. April 2019, ein Radausflug, bei dem sich Benno am Fluss einen Kollaps simulierte. „Als ich die Rettung verständigen wollte, ging es ihm wieder besser“, erklärt die Zeugin.
MEHR ZUM NEUMAIR-PROZESS AM MITTWOCH IN DER PRINT-AUSGABE.
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Kommentare (2)
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meinemeinung
was da f[r ein Aufwand getrieben wird , f[r einen gestandenen Doppelmord ist einfach nicht nachvollziehbar. Medien alle die man kennt klammern sich daran.
Verurteilen ,ab in die Klappsmuehle und dann in den Steinbruch fuer Jahre und nicht auf Steuerkosten Prozesse fuehren
besserwisser
wegsperren für immer. und die damen sollen nicht ständig in den medien präsent sein. sie haben ein recht auf ein privatleben.