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Die Strafbescheide

Foto: Sabes

Seit Montag werden vom Staat die ersten Mitteilungen, die Strafbescheide für ungeimpfte Personen über 50 betreffend, verschickt.

Sollte ein Impfaufschub oder eine Impfbefreiung begründet sein, kann die Dokumentation über einen Link des Sanitätsbetriebes eingereicht werden.

Die von der Finanzbehörde verfügte Strafe in der Höhe von 100,- Euro richtet sich an alle Personen über 50, die zum 1. Februar 2022 noch ungeimpft waren.

Sollte es schlüssige Gründe dafür geben wie z.B. die krankheitsbedingte Befreiung von der Impfung oder sollte ein rechtlich gültiger zeitlicher Aufschub existieren, können diese innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt des Strafbescheides dem Sanitätsbetrieb unter dem Link https://strafevaxsanzione.sabes.it unbürokratisch mitgeteilt werden.

Personen ohne SPID (digitale Identität) oder ohne Steuernummer und Gesundheitskarte können sich nach wie vor per E-Mail an die Adresse [email protected] wenden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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