Die Abbruchverfügung
Die Gemeinde reagiert auf den „zivilen Ungehorsam“ des Wirts des Bozner Lokals Walthers` mit einer Abbruchverfügung für sein Gastgarten-Gestänge. Eine Einigung zum Gesamtproblem ist in Sicht.
von Thomas Vikoler
Seit knapp einer Woche stehen die Gestänge und Podeste für den Gastgarten am Bozner Waltherplatz. Der Wirt des Lokals Walthers, Franco Collesei, hat sie ohne Genehmigung aufstellen lassen.
Als Akt des „zivilen Ungehorsams“, wie er gegenüber der TAGESZEITUNG erklärte.
Nun folgt die Antwort der Gemeinde: Eine Abbruchverfügung für den halb aufgebauten Gastgarten.
„Es fehlt jeglicher Rechtstitel für den Gastgarten, sogar die Erlaubnis für die Besetzung öffentlichen Grundes. Die Bürger sollten sich die Regeln nicht selbst machen“, sagt Vizebürgermeister und Urbanistikstadtrat Luis Walcher.
Er will die Abbruchverfügung heute unterzeichnen und dem Betroffenen zustellen lassen.
Der Streit mit dem Walthers-Wirt dürfte in den nächsten Tagen um eine Facette reicher werden. In dieser Woche soll das Urteils des Bozner Verwaltungsgericht zu einem Rekurs Colleseis vom vergangenen Oktober ergehen. Er hatte die Verfügung der Gemeinde Bozen über die vorzeitige Schließung seines gebäudeähnlichen Gastgartens am Waltherplatz angefochten.
Im Rathaus geht man davon aus, dass die Maßnahme für rechtmäßig erklärt wird.
Währenddessen vermeldet Bürgermeister Renzo Caramaschi eine „Einigung“ im Hickhack zwischen Landesdenkmalamt, Gemeindeverwaltung und Gastronomen über die Gestaltung der Gastgärten. Das Denkmalamt hat im vergangenen Herbst, anlässlich des Auslaufens der neunjährigen Gastgarten-Konzessionen, einen härteren Kurs angekündigt: Die Gebäude hinter den Gastgärten sollten möglichst nicht verdeckt werden.
Derzeit behängt beim Denkmalamt ein Dutzend Ansuchen aus der Bozner Altstadt für größere Gastgärten mit Zusatzvorrichtungen, die innerhalb einer Frist von vier Monaten begutachtet werden müssen – auch jener von Franco Collesei.
Die Stadtverwaltung hat indes eine allgemeine sechsmonatige Ausnahmegenehmigungen für Gastgärten erteilt – allerdings allein aufgrund der Grundlage der vorangegangenen Konzession.
Wer etwa besondere Sonnenschutzvorrichtungen anbringen will, muss sich diese vom Denkmalamt und der Gemeinde genehmigen lassen. Wobei das Gutachten des Denkmalamtes bindend ist.
Derweil brütet eine Arbeitsgruppe an einem neuen Gastgarten-Reglement, das in einigen Wochen fertiggestellt sein soll.
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