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Abgeschlossene Ermittlung

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlung gegen Stefan Lechner, dem Todes-Raser von Luttach, nun formell abgeschlossen.

von Thomas Vikoler

Erschwerte Tötung im Straßenverkehr, erschwerte Körperverletzung im Straßenverkehr und Alkohol am Steuer. Das sind die drei Straftaten, welche die Staatsanwaltschaft Stefan Lechner, 29, aus Kiens, vorwirft. Die Ermittlungen gegen „Todes-Raser von Luttach“, wie er in den bundesdeutschen Medien genannt wurde, sind nun formell abgeschlossen.

Wie angekündigt, bezieht sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Abschlussbericht auf den letzten Absatz des Artikels 590 zum vor einigen Jahren neu eingeführten Tatbestand der Tötung im Straßenverkehr. Der letzte Absatz sieht eine Höchststrafe von 18 Jahren vor, wenn infolge von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mehrere Tote und Verletzte zu verzeichnen sind.

Bei dem Horror-Crash am 5. Jänner 2020 in Luttach starben sieben Menschen, mehrere wurden zum Teil schwer verletzt.

Die beiden Verletzungen der Straßenverkehrsordnung sind Alkohol am Steuer (was auch ein gesonderter Strafbestand ist) und überhöhte Geschwindigkeit. Im Beweissicherungsverfahren kam der Gerichtsgutachter auf 90 Stundenkilometer zum Zeitpunkt des Aufpralls von Lechners Audi TT gegen eine Gruppe deutscher Touristen. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen von mindestens 80 Stundenkilometer aus, was allerdings an dem erschwerenden Umstand zum Tatbestand der Tötung im Straßenverkehr nichts ändert.

Nach der Zustellung des Abschlussberichts haben Lechners Verteidiger 20 Tage Zeit, Einwände vorzubringen. Oder ein Verhör für ihren Mandanten durch den Staatsanwalt zu beantragen. Ein solches wird aller Voraussicht nach stattfinden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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