Die Rückkehr
Ab 1. April dürfen suspendierte Ärzte und Pfleger an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie als genesen gelten.
Mit Auslaufen des Corona-Notstands am 1. April wird die Suspendierung ungeimpfter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen aufgehoben.
Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie von einer Coronainfektion genesen sind, erklärte der Koordinator des Gesundheitsbezirks Bozen, Pierpaolo Bertoli, am Sonntag gegenüber Rai Südtirol.
Das heißt: Ab 1. April dürfen suspendierte Ärzte und Pfleger an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie als genesen gelten.
Bezüglich der Dauer des Genesenenstatus warte man allerdings noch auf eine Klärung, so Bertoli.
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Kommentare (1)
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andreas1234567
Hallo nach Südtirol,
ein bisschen albern ist das schon.Bevor das alles geklärt ist und der „Begnadigte“ weiss wie lange er jetzt gnädigerweise arbeiten darf dürfte die Genesen-Frist bei den wieder Meisten abgelaufen sein.
Wobei auch zu klären ist ob noch Interesse an dieser „Gnade“ besteht..
Es steht zu befürchten alle diejenigen welche bis jetzt über Monate suspendiert waren ohne um Gnade winselnd an der Tür zu kratzen werden dieses „Riesenangebot“ mit einem deftigen (hier darf sich jeder selbst was ausdenken) bedenken.
Laut beantworteter Landtagsanfrage sind allein 600 Seniorenwohnheimbetten derzeit nicht betreibbar, ein bisschen mehr Stieffellecken darf bei den Weggejagten schon sein, als es darum ging die Vorgaben aus Rom gnadenlos umzusetzen war Stiefelstaub bei einigen Verantwortlichen die Leib&Magenspeise.
Vollkommene öffentliche Rehabilitation, eine satte Wiedereinstiegsprämie und langfristige Garantien nicht mehr wie ein hüftkranker Köter vom Hof gejagt zu werden ist das Mindeste.
Ist schade für den neuen LR der Gesundheit wenn er als Bettler und Bittsteller anfangen muss aber wer sich an einer Reparatur heranwagt kommt oft um Bücken und Kriechen nicht herum wenn die Reparatur ernstgemeint angegangen werden soll.
Auf Wiedersehen in Südtirol