Die Rückkehr
Ab 1. April dürfen suspendierte Ärzte und Pfleger an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie als genesen gelten.
Mit Auslaufen des Corona-Notstands am 1. April wird die Suspendierung ungeimpfter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen aufgehoben.
Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie von einer Coronainfektion genesen sind, erklärte der Koordinator des Gesundheitsbezirks Bozen, Pierpaolo Bertoli, am Sonntag gegenüber Rai Südtirol.
Das heißt: Ab 1. April dürfen suspendierte Ärzte und Pfleger an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie als genesen gelten.
Bezüglich der Dauer des Genesenenstatus warte man allerdings noch auf eine Klärung, so Bertoli.
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