Der Aufsichtsdienst
Wenn Lehrpersonen Grundschulkinder während der Mittagspause beaufsichtigen, soll dies nicht auf Kosten der Unterrichtszeit gehen: Vielmehr soll diese Beaufsichtigung entgolten werden.
Die Diskussion ist nicht neu:
Wer ist für die Beaufsichtigung der Grundschulkinder während der Mittagspause zuständig und in welcher Form wird diese Dienstzeit anerkannt?
Laut Artikel 5 des geltenden Landeskollektivvertrages liegt die Aufsichtsplicht bei den Lehrpersonen. Diese leisten sie im Rahmen des Unterrichtsstundenplans.
Da dieser Aufsichtsdienst wegen des zunehmenden Nachmittagsunterrichts immer mehr Zeit in Anspruch nimmt, fehlen diese Stunden bei der Ausgestaltung des Unterrichts.
Daher hat die Landesregierung auf Vorschlag der Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider, beschlossen, die Mensaaufsicht in der Grundschule durch Leistung und Vergütung von Überstunden zu gewährleisten, wofür das Land die entsprechenden Beträge bereitstellen wird.
„Dem Lehren und Lernen und der optimalen Unterrichtsgestaltung gilt die volle Aufmerksamkeit unserer Schulen und Lehrpersonen“, betont Landesrat Achammer, „daher kann es nicht sein, dass zur Abdeckung der Aufsichtszeit Planstellen beziehungsweise Unterrichtsstunden des Lehrpersonals herangezogen werden, die dringend dazu gebraucht werden, Maßnahmen zur Differenzierung und zur Individualisierung zu ergreifen.“
Alleine in den deutschsprachigen Grundschulen wurden im Schuljahr 2019/20 insgesamt 44.715 Stunden an Aufsicht geleistet. Dies entspricht 58 Planstellen. Zehn Jahre zuvor waren es noch 28.737 Stunden (37 Planstellen). Dies führe dazu, so der Landesrat weiter, dass Angebote gekürzt oder ganz gestrichen werden müssten. „Aus diesem Grund haben wir uns in der Landesregierung heute darauf verständigt, dass die Mensaaufsicht in Form von Überstunden geleistet und vergütet werden kann.“
Zu diesem Zweck sollen für das kommende Schuljahr 2022/23 zusätzlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
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