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Private „Terroni“

Foto: lpa/carabinieri.it

Das Strafverfahren gegen einen 35-jährigen Kaufmann aus Wolkenstein, der die Carabinieri in einem Schmäh-Video als „Terroni“ bezeichnet hatte, wird eingestellt. Warum?

Von Thomas Vikoler

Ein Video ist heutzutage schnell gedreht. Der 35-jährige Geschäftsinhaber aus Wolkenstein entschloss sich dazu, nachdem er an der benachbarten Talstation der Kabinenbahn Ciampinoi eine sonderbare Szene erlebt hatte.

Die Carabinieri St. Ulrich hatten dort mit Hilfe eines Megaphons rund 500 wartende Skifahrer aufgefordert, den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten und eine Atemschutzmaske aufzusetzen.

Dies geschah am ersten Dezemberwochenende anlässlich des Starts der Skisaison 2021/2022. Wegen der neuen Corona-Bestimmungen für den Lifttransport – Maskenpflicht und Freischaltung des Green Passes über die App von Dolomiti Superski – hatten sich lange Warteschlangen gebildet.

Den Geschäftsinhaber aus Wolkenstein regte das Einschreiten der Carabinieri dazu an, wie erwähnt, ein Video zu drehen. Auf Ladinisch erklärte er in diesem, dass niemand die Anweisungen der Ordnungshüter habe befolgen können, weil diese nicht in der Lage seien, sich auf Englisch mitzuteilen. Und er fügte hinzu, dass es sich bei den Carabinieri wohl um „Terroni“ handle. Ein in Italien bekanntes Schimpfwort.

Der Autor des Videos schickte dieses über WhatsApp an einen Bekannten. Zwei Tage später erhielt er in seinem Geschäft Besuch von den Carabinieri von St. Ulrich. Sie nahmen seine Daten auf und kündigten eine Strafanzeige an.

Was war passiert?

Der Empfänger des Videos hatte dieses im großen Stil über WhatsApp verbreitet, Mitte Dezember tauchte es sogar auf den Websites einer Regionalzeitung im Veneto auf.

Auch aus diesem Grund erstatteten die Carabinieri gegen den Wolkensteiner Strafanzeige wegen Rufschädigung, Schmähung einer Amtsperson und rassistische Beleidigung nach dem Mancino-Gesetz.

Der zuständige Voruntersuchungsrichter hat den Ermittlungsakt zur Anzeige nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, der Video-Autor kommt also straffrei davon.

Die Staatsanwaltschaft und Richter ließen sich offenbar von der Argumentation von Ernest Cuccarollo und Nicola Nettis, den Anwälten des beschuldigten Grödners, überzeugen. Demnach liegt keine Rufschädigung vor, weil das Video zunächst an eine einzige Person verschickt worden war – offenbar nicht mit der Absicht es massenhaft zu verbreiten, was der Empfänger später tat. Die Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes der Rufschädigung ist eine Verbreitung der Nachricht an mehrere Personen.

Die Schmähung einer Amtsperson ist aus dem einfachen Grund nicht gegeben, weil die Aussagen in dem Schmäh-Video nicht im öffentlichen Raum, sondern in dem Geschäft des Autors getätigt wurden.

Und schließlich halten Staatsanwaltschaft und Richter die Verwendung der Bezeichnung „Terroni“, bezogen auf die Carabinieri, nicht als Anstiftung zu einer Straftat aus rassistischen Gründen. Tatsächlich folgte keine Straftat.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • rumer

    Das Wort Terrone ist kein Schimpfwort, das haben schon mehrfach Gerichte in Italien so definiert. Nur weil manche ein Wort im negativen Sinn gebrauchen, muss man nicht das Wort an sich verbieten, wie geschehen beim N-Wort.

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