Der IT-Bonus
Zusammen mit den Bezügen für den Monat März zahlt das Land den „IT-Bonus“ aus. 8899 pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen erhalten die Rückerstattung im Umfang von rund 4,3 Millionen Euro.
Stichtag ist der 25. März:
An diesem Tag erhalten Südtirols pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen den sogenannten „IT-Bonus“ auf ihr Konto. Beim „IT-Bonus“, der eigentlich kein Bonus ist, handelt es sich um eine einmalige Rückerstattung in der Höhe von bis zu 520 Euro für Ausgaben für IT-Ausstattung, welche das Bildungspersonal im Zeitraum vom 5. März 2020 bis zum 15. November 2021 für den Unterricht angekauft und „aus der eigenen Tasche bezahlt“ hat.
Die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider sind erfreut, dass der „IT-Bonus“ in Kürze ausbezahlt werde, und dass man einen Weg gefunden habe, damit diese Rückerstattung für die Bediensteten steuerfrei sei. Die Zielrichtung der Einmalzahlung für das Bildungspersonal liege zum einen darin, Südtirols pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen rückwirkend zu unterstützen. Diese haben in der Pandemie auf private Geräte zurückgreifen müssen, welche sie aus der eigenen Tasche bezahlt haben, um eine bestmögliche Bildungsqualität samt didaktischem Unterstützungs- und Begleitmaterial auch im Fernunterricht zu gewährleisten. Zum anderen sollen mit dieser Unterstützung Südtirols pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen durch die Anschaffung von IT-Ausstattung in die Lage versetzt werden, den Erfordernissen der Digitalisierung der Kindergärten und Schulen gerecht zu werden.
Rückerstattung von bis zu 520 Euro für 8899 Personen
Anfang November vergangenen Jahres hat die Landesregierung die Kriterien und Modalitäten für die einmalige Rückerstattung von Ausgaben für IT-Ausstattung beschlossen und sechs Millionen Euro bereitgestellt. Zuvor hatte der Landtag den sogenannte „IT-Bonus“ im Landesgesetz zum Nachtragshaushalt 2021 verabschiedet. Innerhalb 16. November 2021 konnten das pädagogische Personal in den Kindergärten, das Lehrpersonal an den Grund-, Mittel- und Oberschulen, an den Berufs-, Fach- und Musikschulen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration und die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen um eine Rückerstattung von Ausgaben für IT-Ausstattung ansuchen. Nicht ansuchen für den „IT-Bonus“ konnte das Personal von privaten Kindergärten und Schulen, weil dieses von privaten Trägern und nicht vom Land beschäftigt ist.
Mitarbeitende der Bildungsdirektionen haben in den vergangenen Monaten 9653 Anträge geprüft. Davon wurden 8899 Anträge genehmigt, sprich über 92 Prozent. Jetzt ist das Land dabei, die Auszahlung der einmaligen Rückerstattung für die genehmigten Anträge vorzubereiten. Die einmalige Rückzahlung von bis zu 520 Euro wird 1094 pädagogischen Fachkräften im Kindergarten und 7805 Lehrpersonen mit den Bezügen für den Monat März ausbezahlt. Sie alle haben die Antragsvoraussetzungen erfüllt. Kostenpunkt für das Land: 4.309.271 Millionen Euro. Die steuerfreie Einmalzahlung gilt für verschiedene IT-Geräte wie beispielsweise Computer, Notebooks, Laptops oder Tablets, für Drucker, Scanner oder Webcams und Mikrofone, aber auch für Smartphones sowie für jede Art von Standardsoftware.
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Kommentare (4)
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e.k.
Diese Maßnahme der Landesregierung … ein „Fressen“ für die heutige Neidgesellschaft !