„Kern des Gesetzes bleibt gleich“
Die SVP zieht die Erhöhung der GIS für leerstehende Wohnungen und Zweitwohnungen durch. Der Lega kommt man aber mit einem Kompromiss entgegen.
von Heinrich Schwarz
Im April wird es soweit sein: Der heiß diskutierte Gesetzentwurf der SVP über die Reform der Gemeindeimmobiliensteuer GIS kommt zur Abstimmung in den Landtag. Er sieht vor, dass leerstehende Wohnungen und Zweitwohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot deutlich stärker besteuert werden, vermietete Wohnungen hingegen zusätzlich begünstigt.
Das soll dazu führen, dass mehr Wohnungen auf den Immobilienmarkt kommen und vermietet werden. Dadurch sollen die Preise sinken.
Laut SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz wird das Gesetz bis auf wenige Ausnahmen so bleiben, wie es vor einigen Wochen vom Gesetzgebungsausschuss genehmigt worden ist: „Wir müssen ein paar Punkte anpassen – vor allem weil im Gesetzgebungsausschuss Dinge in den Gesetzentwurf reingerutscht sind, die technisch nicht funktionieren.“
Lanz nennt etwa die von Paul Köllensperger eingebrachte Passage, wonach man vier Jahre lang keine erhöhte GIS zahlt, wenn eine Wohnung für studierende Kinder im Ausland freigehalten wird.
Dazu der SVP-Politiker: „Das würde heißen, ein Hamburger, der in Südtirol eine Zweitwohnung hat und dessen Sohn in Hamburg studiert, wäre von der höheren Steuer befreit. Diesen Punkt müssen wir rückgängig machen.“
Ein weiterer Änderungsantrag, den die SVP im Landtag vorbringen wird, betrifft die Übergangsfrist, wenn jemand eine Immobilie kauft, erbt oder die Nutzung ändert. Diese Frist soll auf zwölf Monate verlängert werden.
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Kommentare (6)
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flottebiene
GIS-Reform schön und gut…aber warum muss ich als Mittelstand GIS zahlen während Hoteliere und Bauern seit 2020 anscheinend covidbedingt nichts zahlen müssen trotz Rekordsommer und guten Wintersaison?? Und trotzdem stehen neue Tesla,Porsche usw vor ihren Türen…
Für Mittelstand wird rein gar nichts getan