Netzwerk gegen Gewalt
Das Netzwerk gegen geschlechtsspezifische Gewalt verdichtet sich: Rund 82 Gemeindevertreterinnen und -vertreter sind bereits als Kontaktpersonen ernannt worden. In einem ersten Austauschtreffen mit Landesrätin Deeg wurde über anstehende Schritte gesprochen.
Im Dezember 2021 hatte der Landtag das neue Landesgesetz „Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“ verabschiedet, nun beginnt die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen.
Zu diesen zählt unter anderem die Ernennung von Kontaktpersonen, die in den Gemeinden die Zusammenarbeit mit bestehenden Diensten verbessert und als institutioneller Bezugspunkt für das eigene Gemeindegebiet fungiert.
Vor wenigen Tagen haben sich erstmals über 50 Ansprechpartnerinnen und -partner mit der für den Sachbereich zuständigen Landesrätin Waltraud Deeg getroffen.
„Die Vernetzung auf allen Ebenen ist vor allem in diesem hochsensiblen, komplexen Bereich wichtig. Wir wollen darum den Informationsaustausch weiter verstärken, damit Opfer von Gewalt schnell und direkt Hilfe angeboten bekommen und bei den Fachdiensten Beratungs- und Begleitangebote wahrnehmen können. Denn als Gesellschaft kann jede und jeder von uns dazu beitragen, Gewalt zu benennen und Gewaltopfer zu schützen, wenn wir aufmerksam und gut vernetzt sind“, betont Landesrätin Deeg.
Im virtuellen Austausch informierte Amtsdirektorin Petra Frei über die Ziele der territorialen Anti-Gewalt-Netzwerke, über die Aufgaben der Kontaktpersonen vor Ort und über den Stand der Umsetzung. So werden derzeit die künftigen Mitglieder des ständigen Koordinierungstisches ernannt, dem Vertreterinnen des landesweiten Netzwerkes der Frauenhausdienste, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, des Landesbeirates für Chancengleichheit, des Frauenbüros, der Bezugspersonen auf Bezirksebene sowie die Direktorin des Landesamtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion angehören.
Der Tisch ist bei der Landesabteilung Soziales angesiedelt und soll Vorschläge sowie einen Dreijahresplan erarbeiten, die Anwendung des Gesetzes überwachen und Probleme und Bedürfnisse der territorialen Netzwerke erfassen.
„Das gemeinsame Ziel ist es, die bestehenden Maßnahmen zu festigen und auszubauen und damit den Schutz, aber auch die Prävention weiter zu stärken. Es gibt bereits einige tolle Maßnahmen, zum Beispiel das Projekt Erika für den Bereich der Notaufnahme in den Krankenhäusern, die es gilt, stärker in der Bevölkerung bekannt zu machen und zu verankern“, ist Landesrätin Deeg überzeugt.
Folgende Grüne Nummern der Frauenhausdienste sind rund um die Uhr erreichbar:
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Schutzunterkunft in Bozen: 800 276 433
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Schutzunterkunft in Meran: 800 014 008
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Schutzunterkunft in Brixen: 800 601 330
Telefonische Erreichbarkeit zu festen Zeiten:
Geschützte Wohnungen in Bozen: 800 892 828 (von Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.30 Uhr und von Mo. bis Do. von 13.30 bis 17.00 Uhr)
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Geschützte Wohnungen in Bruneck: 800 310 303 (Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr)
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