„Geld und Zeit sparen“
Welfare von Betrieben: Der Raiffeisenverband erstattet seinen Mitarbeitern die südtirolmobil-Ausgaben zurück.
Das Wohlbefinden der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigern und gleichzeitig die Bindung an das eigene Unternehmen fördern:
Darauf zielt das Konzept des Welfare von Betrieben mit verschiedenen Maßnahmen ab. Der Raiffeisenverband Südtirol hat auch die öffentliche Mobilität in sein Maßnahmenbündel aufgenommen. Dies bedeutet, dass über Raiffeisen Welfare um die Rückerstattung der Ausgaben für den Südtirol Pass, den Euregio Family Pass oder das abo+ angesucht werden kann.
„Wenn wir uns die Frage stellen, wie wir tagtäglich von und zu unserem Arbeitsplatz gelangen, so muss unser erster Gedanke dem Fahrrad, dem Zufußgehen und den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn gelten“, meint Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Gleichzeitig sei es Aufgabe jedes verantwortungsbewussten Betriebes, die nachhaltige und effiziente Anreise der eigenen Mitarbeiter bestmöglich und langfristig zu unterstützen. „Der Raiffeisenverband Südtirol und mit ihm die Raiffeisen Landesbank und die Raiffeisenkassen gehen diesbezüglich mit gutem Beispiel voran. Davon profitiert das Unternehmen, das an Image gewinnt, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bares Geld und Zeit sparen, die sie sonst im Stau stehend verbracht hätten. Und nicht zuletzt freut es die Umwelt und damit uns alle“, ist Alfreider überzeugt.
Die Rückerstattung der südtirolmobil-Ausgaben steht sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch deren Familienmitgliedern im Rahmen von Raiffeisen Welfare zu. „Die Handhabe dabei ist denkbar einfach und erfolgt über eine interne Online-Plattform“, erklärt Paul Gasser, Generaldirektor des Raiffeisenverbandes Südtirol. Aber nicht nur die Ausgaben für ein südtirolmobil-Abo können geltend gemacht werden, sondern auch weitere Leistungen im Bereich der Gesundheit, Vorsorge, Freizeit, Schule und Kinderbetreuung. Von diesem umfassenden Welfare-System würden beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – profitieren.
Denn die Zuwendungen seien laut Gasser für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerfrei, während dem Arbeitgeber Beitrags- und Steuerbegünstigungen erwachsen.
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