„Wichtiger Zeitzeuge“
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Denkmalpflege-Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer das Eisenbahnerwohnhaus in Atzwang, Gemeinde Ritten, unter Denkmalschutz gestellt.
Die Unterschutzstellung war beantragt worden, nachdem zuvor das Landesdenkmalamt das kulturelle Interesse festgestellt, das Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet und die Eigentümer informiert hatte.
Es gibt verschiedene Bautypen von Eisenbahnerwohnhäusern in Südtirol.
Bei jenem in Atzwang handelt es sich um den Bautyp C. „Es gibt in Südtirol mehrere Eisenbahnerwohnhäuser dieser Art, keines ist jedoch so gut in seiner ursprünglichen Form erhalten wie dieses Haus in Atzwang“, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer. „Es ist ein wichtiger Zeitzeuge für die Brückenfunktion Südtirols zwischen Nord und Süd.“
Erbaut wurde das Wohnhaus in den Jahren 1926-28 nach Plänen des Architekten Angiolo Mazzoni. Das Gebäude verfügt über zwei Geschoße mit jeweils zwei Wohnungen sowie über ein Mezzaningeschoss im Keller und im Dachgeschoß. In seiner Bewertung hebt das Denkmalamt unter anderem das Vollwalmdach, die beiden unterschiedlich gestalteten Eingangstürenmit Überdachungen und bauzeitlichen Türblättern, die auffällig gestalteten Kamine und das Porphyrmauerwerk hervor, das sich in verschiedenen Höhen im Sockelbereich und an den Gebäudeecken hochzieht.
In einer rundbogigen Nische mit Sockel findet sich eine Holzskulptur, die den Hl. Antonius von Padua darstellt und vermutlich vom Künstler Goffredo Moroder stammt, darüber hängt eine schmiedeeiserne bauzeitliche Laterne. Im Inneren sind Treppen aus Kunststeinstufen mit Terrazzooberfläche und einem Metallgeländer mit geschwungenem Dekor, zweiflügelige Rahmenfüllungstüren als Wohnungseingangstüren sowie bauzeitliche Steinzeugfliesen und Holzböden erhalten.
„Diese Unterschutzstellung erfolgt erstmals auf der Grundlage einer südtirolweiten Gesamterhebung der historischen Wohngebäude für die Bahnbediensteten von 1900 bis 1945, die das Landesdenkmalamt im Jahr 2021 in Auftrag gegeben hatte. Sie ermöglicht eine strategische Auswahl aus dem Bestand dieser Art von technischen Kulturdenkmälern. Weitere thematische Erhebungen werden folgen“, berichtet Landeskonservatorin Karin Dalla Torre.
Mit ihrem Beschluss ermächtigt die Landesregierung die Landeskonservatorin, im Grundbuchamt in Bozen die Eintragung der direkten Denkmalschutzbindung zu beantragen. Die Bindung wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region rechtswirksam.
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