„Nur ein Besucher“
Entgegen anderslautenden Pressemeldungen darf bis auf weiteres nur ein Besucher nach schriftlicher Erlaubnis des behandelnden Arztes eine stationär aufgenommene Person besuchen.
Dies wurde nach einem gemeinsamen Treffen zwischen Sanitätsdirektion, Pflegedirektion und den Ärztlichen Direktionen der Krankenhäuser beschlossen.
Gründe hierfür sind die derzeit wieder leicht steigende Inzidenz in Südtirol (heute 719, vor einer Woche noch 570) als auch die vergleichsweise niedrige Durchimpfungsrate bis hin zur sich verbreitenden Omikron-Variante BA.2.
Die Situation werde ständig im Auge behalten, betont Sanitätsdirektor Josef Widmann: „Sobald sich anhaltende Zeichen der Entspannung zeigen, wird auch die Besuchsregelung in Südtirols Krankenhäusern gelockert“.
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Kommentare (2)
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huggy
…wir werden die Regeln von Rom eins zu eins uebernehmen…
das hat mal ein einflussreicher Politiker der Provinz Bozen gesagt……
asterix
Aha, das ist alsi der Südtiroler Sonderweg. Mit einer schriftlichen Erlaubnis vom behandelnden Arzt? Hauptsache es wird Bürokratie produziert.