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Die Schuld des anderen

Gerichtsgebäude in Bozen

Ein Strafverfahren gegen einen Bozner Kaufmann und seinen Berater wegen Erschwindelung von staatlichen Covid-Hilfen befördert Sonderbares zutage.

von Thomas Vikoler

Die Finanzwache vermeldete im vergangenen Jahr einen vermeintlich spektakulären Fall von Beitragsbetrug: Ein Bozner Kaufmann, ein Mann aus Bangladesh, sei dabei erwischt worden, mit Hilfe von Falschangaben 70.000 Euro an staatlichen Covid-Hilfen eingestrichen zu haben.

In der Bilanz des Kaufmannes schien für das Jahr 2019 ein stattlicher Umsatz von 350.000 Euro auf. 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, war es hingegen ein geringfügiger Betrag. Deshalb erhielt er die 70.000 Euro Covid-Unterstützung.

Die Ermittlungen der Finanzwache auf Hinweis der Agentur der Einnahmen ergaben, dass die 350.000 Euro Jahresumsatz eine reine Erfindung waren. Der tatsächliche Umsatz war um ein Vielfaches niedriger.

Die Staatsanwaltschaft erhob Ende vergangenen Jahres zum Strafbestand der Veruntreuung zum Nachteil des Staates (Art. 316bis) Anklage gegen den Kaufmann und eine zweite Person. Bei dieser handelt es sich um einen Landsmann und Berater des Kaufmannes, der ihm laut Erkenntnissen der Ermittler beim Ausfüllen des Beitragsansuchens geholfen hatte. Also Beihilfe zum Beitragsbetrug.

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Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • andreas1234567

    Hallo aus D,

    2022 wird das Jahr der 3A-Regel. Ausforschen-anklagen-aburteilen.

    Wird interessant die ganzen Pandemieganoven,Wucherer und Vorteilsnehmer aus ihren Verstecken zu zerren.
    Insgeheim hoffe ich sogar auf ein Jahr der 4A-Regel.Dann käme noch „ausplündern“ hinzu, dreifach soll das Ergaunerte zurückwandern..

    Auf Wiedersehen beim Schauprozess

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