Das Familiengeld
Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), erinnert daran, dass ab März das Einheitliche Familiengeld die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder und die bisherigen Familienzulagen ersetzt.
„Wer bis dato noch nicht für das Einheitliche Familiengeld angesucht hat, wird mit dem Erhalt des Märzlohnes sein blaues Wundes erleben, denn die ausbezahlte Summe wird spürbar geringer sein. Wer bis Ende Juni noch das Ansuchen für das Einheitliche Familiengeld stellt, kann aber aufatmen, denn der Betrag wird dann auch rückwirkend ab März ausbezahlt. Wer hingegen das Ansuchen erst ab Juli stellt, für den gibt es keine rückwirkende Auszahlung und das Einheitliche Familiengeld wird erst ab dem Monat des Ansuchens ausbezahlt“, so ASGB-Chef Tony Tschenett.
Laut Statistiken, so der ASGB-Chef, sei ein guter Teil der Anspruchsberechtigten noch nicht dem Ansuchen für das Einheitliche Familiengeld nachgekommen.
Deshalb sei es ihm ein Anliegen – vor allem in dieser Zeit der hohen Inflation – die Familien daran zu erinnern, dass noch Zeit dafür sei – das Ansuchen aber unbedingt bis Ende Juni gestellt werden sollte.
Tschenett weist abschließend darauf hin, dass es für das Einheitliche Familiengeld zweier Gesuche bedarf: der Abfassung der ISEE-Erklärung und anschließend der eigentlichen Gesuchstellung für das Einheitliche Familiengeld.
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