„Konkretes Zeichen“
SHB-Obmann Roland Lang verurteilt die Vandalenakte an AVS-Schildern. Das Toponomastik-Problem löse man nicht mit dem Filzstift.
Mit den steigenden Temperaturen sind jetzt wieder zahlreiche Wanderer in unseren Bergen unterwegs. Anscheinend, wie es das beschmierte AVS-Wegschild in der Nähe von Montiggl in der Gemeinde Terlan zeigt, nicht nur um Berge und die Natur zu genießen, so schreibt der Obmann des Südtiroler Heimatbundes, Roland Lang.
„Das Toponomastik Problem löst man aber nicht mit dem Filzstift oder dem Schnitzeisen im Wald“, so Lang.
Die Ortsnamensfrage und die Abschaffung der faschistischen Dekrete müssten im Südtiroler Landtag und in Rom gelöst werden, fordert der SHB-Obmann. Mit dem Beschmieren von Wanderschildern untergrabe man die ehrenamtliche Tätigkeit des Südtiroler Alpenvereines.
„Im Oktober dieses Jahres gedenkt man der Machtergreifung des italienischen Faschismus vor genau 100 Jahren. Die Abschaffung der faschistischen Ortsnamensdekrete wäre ein konkretes Zeichen des Antifaschismus“, schließt Lang.
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Kommentare (6)
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artimar
Man hat es bis heute ja nicht mal geschafft, die ohnehin sehr wenigen Bestimmungen des sogenannten Gruber-De-Gasperi-Abkommen Rahmen des im Pariser Friedensvertrag von 1946 bislang umzusetzen, wie die:
„b) Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in den öffentlichen Ämtern und amtlichen Urkunden sowie bei den zweisprachigen Ortsbezeichnungen;“
Für öffentliche Amtsbeurkundungen der Normsetzung gilt nur das Italienische als verbindlich, ebenso wie nur die italischen Namen der Terror- und Gewaltherrschaft (1922-1945) nach wie vor als einzige offiziell gültig sind. Ein kurzer Blick in einen italienischen Reisepass aus der autonomen Zone reicht.
artimar
Man hat es bis heute ja nicht mal geschafft, die ohnehin sehr wenigen Bestimmungen des sogenannten Gruber-De-Gasperi-Abkommen im Rahmen des Pariser Friedensvertrags von 1946 bislang umzusetzen, wie die:
„b) Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in den öffentlichen Ämtern und amtlichen Urkunden sowie bei den zweisprachigen Ortsbezeichnungen;“
Selbst nach über 75 Jahren gilt. Für öffentliche Amtsbeurkundungen der Normsetzung gilt nur das Italienische als verbindlich, ebenso wie nur die italischen Namen der Terror- und Gewaltherrschaft (1922-1945) nach wie vor als einzige offiziell gültig sind. Ein kurzer Blick in einen italienischen Reisepass aus der autonomen.