Das Richter-Duell
Der Landtag muss einen neuen Verwaltungsrichter ernennen. Warum Fabrizio Cavallar im Duell mit Carlo Busato die Nase vorn haben dürfte.
von Matthias Kofler
Es gab 17 Bewerbungen, acht Kolloquien vor einer Fachkommission unter Vorsitz von Staatsratsrichter Thomas Mathà, die zwei Bewerber für geeignet erklärt hat, vom Landtag nominierte Richter am Bozner Verwaltungsgerichtshof zu werden.
Es sind dies Carlo Busato, Strafrichter am Landesgericht und aktuell dessen geschä̈ftsfü̈hrender Prä̈sident und Fabrizio Cavallar, langjähriger Mitarbeiter im Rechtsamt des Landes.
Die acht italienisch erklärten Mitglieder des Sü̈dtiroler Landtages hätten sich bereits vor einem Monat mit dem Zweiervorschlag der Kommission befasst. Jener Bewerber, der von ihnen ausgewählt wird, wü̈rde auch die Zustimmung des Plenums erhalten.
Doch bei der Sitzung wurde ein Alters-Problem offenbar: Die zu nominierenden Verwaltungsrichter dü̈rfen nicht jü̈nger als 40 und nicht älter als 60 Jahre alt sein: Wä̈hrend Busato das Höchstalter am 15. Dezember dieses Jahres erreicht, also nominierbar wä̈re, vollendete Mitbewerber Cavallar am 24. Jä̈nner sein 60. Lebensjahr.
Die Frage, die sich die italienischen Abgeordneten stellten: Zä̈hlt für die Altersberechnung das Alter zum Zeitpunkt der Bewerbung oder zum Zeitpunkt der Nominierung durch den Landtag? Auf Vorschlag von Landesrat Massimo Bessone haben die italienischen Mandatare folglich vereinbart, die Nominierung bis zur März-Sitzung zu vertagen und in der Zwischenzeit ein Rechtsgutachten zur Klä̈rung dieser nicht unerheblichen Rechtsfrage in Auftrag zu geben. Gilt nämlich der Zeitpunkt der Nominierung, wä̈re Cavallar aus dem Rennen und Busato mehr oder weniger automatisch der neue italienische Verwaltungsrichter. Zudem sollte der Kommissionsvorsitzende Mathà̀ zu einer Anhö̈rung geladen werden.
Die Ernennung des Verwaltungsrichters der italienischen Sprachgruppe soll diese Woche, im Anschluss an die Informationen der Landesregierung über die Entwicklung der Covid-Pandemie und der Aktuellen Fragestunde, im Landtag über die Bühne gehen. Die italienischen Mandatare werden sich morgen früh noch einmal treffen, um sich auf einen gemeinsamen Kandidaten zu verständigen. Kommissionschef Mathà hat mitgeteilt, dass er für eine Anhörung nicht zur Verfügung stehe. Die Kommission habe ihre Bewertungen zu den Kandidaten abgegeben und diese auch begründet. Weitere Ausführungen würden als Auslegung der Bewertungen interpretiert, was nicht zulässig wäre.
Aus dem Protokoll der Kommission geht hervor, dass Cavallar ein „ausgezeichnetes juridisches Fachwissen“ bescheinigt wird. Die Expertise seines Kontrahenten Busato wird hingegen als „gut“ bewertet. Auf dem Papier hätte also Cavallar die Nase vorne – wenn ihm nicht noch sein Alter zum Verhängnis wird. Bessone hofft, dass die Alters-Problematik bis morgen rechtlich geklärt wird. Er sei zwar kein Anwalt; sein Hausverstand sage ihm aber, dass die Kriterien zum Zeitpunkt der Bewerbung und nicht zum Zeitpunkt der Nominierung gelten müssten. Anderenfalls könnte sich eine Kommission so lange Zeit lassen, bis einer der Kandidaten die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, meint Bessone. Laut dem Rechtsamt des Landes wurden beide Kandidaten für geeignet erklärt. Die Entscheidung müsse nun der Landtag treffen. Es ist davon auszugehen, dass die Mandatare ihre Entscheidung auf Basis der Kommissions-Bewertung stützen werden. So hätte Cavallar die besseren Karten.
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Kommentare (2)
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robby
Da gibt‘s doch sicher einen gutgefüllten Futtertrog, oder?
artimar
Wenn ein Kandidat nicht die Voraussetzungen bei der Bewerbung erfüllt, hätte die Kommission ihn wohl erst gar nicht zulassen sollen.
Der Schaden für das Land Südtirol wäre jedenfalls immens, wenn Cavallar wegen seines Alters doch nicht vom Staatspräsidenten nominiert wird.
Zu erfahren, wer hier dann für all diese Mehrkosten letztlich aufkommt, wäre auch mal interessant.