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Kein Interesse

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Weitere Niederlage für die No-Vax-Front: Das Bozner Verwaltungsgericht hat einen Rekurs mehreren Dutzend Eltern von schulpflichtigen Kindern als unzulässig zurückgewiesen. 

von Thomas Vikoler

Die juristische Negativ-Serie der Impfgegner-Front gegen Anti-Corona-Maßnahmen setzt sich vor. Nun hat das Bozner Verwaltungsgericht einen Rekurs von mehreren Dutzend Eltern von Südtiroler Schulpflichtigen gegen eine Verordnung des Landeshauptmannes vom 16. April 2021 (Nr. 19) als unzulässig zurückgewiesen. Der Rekurs richtete sich gegen die darin vorgesehene Überstellung in den Fernunterricht von Schülern, die sich weigern, sich den Nasenflügeltests in der Klasse zu unterziehen. Die Kläger, die von Renate Holzeisen und Francesco Scifo vertreten werden, hatten u.a. argumentiert, dass es keine Corona-Pandemie gebe und eine Sanitäts-Diktatur herrsche. Die verordneten Maßnahmen seien deshalb völlig übertrieben.

Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Rekurssteller kein Klageinteresse nachweisen konnten und weist deshalb auch ihre Schadensersatzforderungen – hundert Euro pro Kind – zurück. Sie wurden zur Zahlung von jeweils 2.500 Euro Prozesspesen an das Land Südtirol und den Sanitätsbetrieb verurteilt, der sich ebenfalls in das Verfahren eingelassen hatte.

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