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„Gebot der Stunde“

Um die Erstellung der Gemeindeentwicklungsprogramme zu erleichtern, fördert das Land die zwischengemeindliche Zusammenarbeit. Das sieht es eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung vor.

Um die Entwicklung der 116 Gemeinden Südtirols vertieft nachhaltig zu planen, sieht das Landesgesetz für Raum und Landschaft vor, dass jede Gemeinde ein Gemeindeentwicklungsprogramm ausarbeitet. In diesem sektorenübergreifenden Gemeindeentwicklungsprogramm werden die strategischen Entwicklungsziele in den verschiedenen Bereichen wie Mobilität oder Tourismus aber auch im Sozialen definiert und mit dem Landschaftsplan abgestimmt.

Das Programm, das im Hinblick auf eine landesweite Gesamtplanung der Landesverwaltung vorgelegt wird, gibt die Raumentwicklung der einzelnen Gemeinden für die nächsten zehn Jahre vor und legt unter anderem die jeweiligen Siedlungsgrenzen fest.

Gemeindeentwicklungsprogramme: Erarbeitung voranbringen

Um die Erarbeitung der Gemeindeentwicklungsprogramme voranzubringen und die Gemeinden in dieser komplexen Aufgabe zu unterstützen, soll es nun finanzielle Förderung im Rahmen der Gemeindenfinanzierung geben. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher, der für die Gemeinden verantwortlich ist, und der für Raumentwicklung und Landschaft zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung grünes Licht für eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung des laufenden Jahres gegeben. Den Entwurf dazu haben die Landesabteilungen für Örtliche Körperschaften und Sport sowie für Natur, Landschaft und Raumentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband vorbereitet.

„Die zwischengemeindliche Zusammenarbeit ist bei der zunehmenden Komplexität der Verwaltungsarbeit ein Gebot der Stunde, damit die Gemeinden ihr Aufgabenspektrum gut bewältigen und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen nachhaltig sichern können“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher. Eine Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen sei bei der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogrammes besonders sinnvoll, da letzteres viele Sachbereiche umfasse, die eine übergemeindliche Behandlung erforderten.

Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden ein Gebot der Stunde

„Indem wir die zwischengemeindliche Zusammenarbeit bei der Erstellung der Gemeindeentwicklungspläne fördern, fördern wir die Abstimmung der Raumentwicklung im gesamten funktionalen Gebiet“, erklärt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, „und erzielen dadurch einen Mehrwert für das Gebiet.“ Die Landesrätin verwies darauf, dass es sich bei der heutigen Entscheidung um einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzes Raum und Landschaft handle. Gemeinsam mit den den Fachleuten sei sie derzeit in den Gemeinden unterwegs, um diese für das Gesetz und das Programm zu begeistern. Bisher hätten schon 55 solcher Informationsabende stattgefunden, der letzte gestern in Prettau.

Einmalige Förderung von bis zu 80 Prozent

Wie in dem heute von der Landesregierung genehmigten Vereinbarungsentwurf vorgesehen, kann die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsplanes mit 80 Prozent des Auftragsvolumens bezuschusst werden, wenn eine Gemeinde mit mindestens zwei Gemeinden die Ausweisung des Siedlungsgebietes auf der Grundlage einer Landschaftsanalyse entwickelt oder wenn eine Gemeinde mit mindestens zwei Gemeinden in prioritären Sachbereichen zusammenarbeitet, beispielsweise in der Mobilitätsplanung oder der Erstellung des Tourismusentwicklungskonzepts. Eine Förderung von 50 Prozent des Auftragsvolumens ist vorgesehen, sofern eine Gemeinde mit mindestens zwei Gemeinden in insgesamt drei nicht prioritären Sachbereichen zusammenarbeitet. Gefördert werden kann auch die Zusammenarbeit von nur zwei Gemeinden, wenn nachweislich geografische Gegebenheiten oder strukturelle Notwendigkeiten dafür sprechen.

Ansuchen laufend bis 31. Oktober möglich

Die Vereinbarung tritt nach ihrer Unterzeichnung durch den Landeshauptmann und den Gemeindenverbandspräsidenten Andreas Schatzer in Kraft.

Die diesbezüglichen Ansuchen können jährlich bis zum 31. Oktober im Landesamt für Gemeindenfinanzierung eingereicht werden. Diese werden dann vom Landesamt für Gemeindeplanung begutachtet, wobei dieses Gutachten im Hinblick auf die Betragsgewährung bindend ist. Jede Gemeinde kann nur einmal um Förderung ansuchen.

Die detaillierten Informationen, die neue Vereinbarung sowie die Vordrucke werden in Kürze auf den Landeswebseiten zum Thema Verwaltung unter „Örtlichen Körperschaften“ und „Gemeinden“ veröffentlicht.

(https://www.provinz.bz.it/verwaltung/oertliche-koerperschaften/gemeinden.asp)

 

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